Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.272
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022
3.2
Neuwidmungen / Widmungserweiterungen
Neuwidmungen bereits vorhandener, bebauter Bauplätze (Thema Neuwidmungen)
Wie bereits eingangs festgehalten, erfolgen Neuwidmungen im gesamthaften Flächenwidmungsplan ausschließlich für bereits bebaute Grundflächen, die im ÖROKO 2.0 als dem Flächenwidmungsplan übergeordneten Planungsinstrument raumordnungsfachlich geprüft und
auch als Bauland vorgesehen sind. Derartige Neuwidmungen dienen der Abrundung des vorhandenen Siedlungsgebietes / Siedlungsrandes gemäß dem Bestand, waren mit dem ÖROKO
nur für die Einbindung vorhandener Bauplätze in den Siedlungsverband vorgesehen und dies
auch nur dann, wenn sie den übergeordneten Entwicklungszielen einer gesteuerten und sparsamen Raumentwicklung folgen. Mit der Widmung im Gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan
werden also keine neuen Bauplätze geschaffen und auch keine künftigen Widmungserweiterungen darüberhinausgehend eingeleitet.
Im Bereich Winkelfeldsteig im Amras wurden im ÖROKO 2.0 die bestehenden Bauplätze (bisher
rechtskräftige Flächenwidmung Freiland) in das Siedlungsgebiet aufgenommen, dabei erfolgt
eine möglichst kompakte Abgrenzung. Diese Baulanderweiterung auf bestehenden Bauplätzen
wird auch im gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan übernommen, um den Widerspruch zum
ÖROKO 2.0 aufzuheben.
Gleiches gilt für die Widmungsfestlegung im Bereich Hötting, Dorfgasse oberhalb der Hausnummern 54a bzw. 31a. Die betroffenen Grundflächen (bisher rechtskräftig Freiland) sind bereits
rechtmäßig bebaut. Im ÖROKO 2.0 wurde dieser Bereich bereits in das bestehende Siedlungsgebiet aufgenommen, wobei auch hier keine neuen Bauplätze geschaffen werden. Die Flächen
sind von der Gefahrenzone Wildbach betroffen, weswegen die Festlegung bereits im ÖROKO
2.0 intensiv mit der Wildbach- und Lawinenverbauung abgestimmt wurde. Die Einbeziehung der
betroffenen Flächen in das zusammenhängende Bauland unter gleichzeitiger Verpflichtung zu
Bebauungsplänen sichert hier den Schutz vor Gefahren (auch für die Unterlieger) bei weiteren
Baumaßnahmen wesentlich besser ab, als eine Beibehaltung in Freiland. Im Bebauungsplan für
Bauland können bauliche Veränderungen für gewidmete Flächen sehr restriktiv gesteuert werden.
Ebenfalls wurde im Bereich Hötting, Höhenstraße im Zuge der Fortschreibung des ÖROKO 2.0
das Bauland bei zwei der hier vorhandenen Baulandinseln um direkt angrenzende und erschlossene, bebaute Grundflächen erweitert, um hier eine klare räumliche Abgrenzung der Siedlungsinseln zu schaffen. Folglich werden entsprechend dem ÖROKO im Bereich nordwestlich der Höhenstraße die Bauplätze der Hausnummern 45a sowie südlich die bebauten Bauplätze Hausnummer 52a und 54 gleich wie das angrenzende Bauland als Wohngebiet gewidmet. Es werden
keine neuen Bauplätze geschaffen.
3.3
Widmungsberichtigung Bergisel
Eine kleine Baulanderweiterung im Bereich Wilten / Bergisel wird vorgenommen für eine als Zufahrtsweg genutzte private Fläche (südl. Hohlweg 2). Diese Fläche wurde mit dem im Jahr 2016
in Kraft getretenen Flächenwidmungsplan WI-F25 versehentlich von Landwirtschaftlichem
Mischgebiet in Vorbehaltsfläche Grünanlage und Spielplatz umgewidmet (Zeichenfehler entgegen dem Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplan). Dieser Zeichenfehler soll mit dem
GesFWP wieder richtiggestellt werden. Die Fläche war bereits seit Ende der 1980er Jahre
Wohngebiet und seit 1993 landwirtschaftliches Mischgebiet also in Bauland gewidmet und wird
als Zufahrt genutzt und benötigt. Insgesamt handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Parzelle (befestigter Weg), es sind keine Biotope betroffen oder andere Nutzungsbeschränkungen.
Parallel zur Berichtigung im Flächenwidmungsplanverfahren wird auch das ÖROKO 2.0 entsprechend zu berichtigen sein (erfolgt zeitgleich mit der Auflage des 2. Entwurfes des GesFWP).
Stadt Innsbruck
19