Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.283

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Umwelterheblichkeit

Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022

Ergänzend zum vorliegenden Erläuterungsbericht dokumentiert der Umweltbericht zum
Entwurf des GesFWP IBK-F2.0 die durchgeführte Umweltprüfung.
Dabei wurden die Festlegungen im gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan in der Umweltprüfung hinsichtlich ihrer voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen untersucht. Die
Untergliederung der Schutzgüter wurde dabei von der bereits vorliegenden Umweltprüfung des
ÖROKO 2.0 übernommen.
Da es im gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan zu keiner Erweiterung des Siedlungsgebietes kommt und die Festlegungen im Wesentlichen den rechtskräftigen Flächenwidmungsplänen entsprechen und grundsätzlich primär rechtlich notwendige Änderungen
erfolgen (aufgrund der derzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen und zur Bereinigung von
Widersprüchen zum ÖROKO 2.0), bestehen für keines der analysierten Schutzgüter und
Schutzinteressen voraussichtlich erheblich negative Auswirkungen. Es sind daher auch
keine Ausgleichs- und Monitoringmaßnahmen erforderlich.
Vielmehr sind durch den gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan positive Auswirkungen auf
das Schutzgut „Bevölkerung“ zu erwarten, da durch die Anpassung der rechtskräftigen Flächenwidmungspläne an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und die damit verbundene Digitalisierung eine Beschleunigung der Planungs- und Bauverfahren für EigentümerInnen zu erwarten
ist. Weiters ist der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan die Grundlage für den elektronischen Flächenwidmungsplan (eFWP), der die Information für BürgerInnen beschleunigt, da
dadurch rechtswirksame Auskünfte zur Flächenwidmung individuell im TIRIS selbst eingeholt
werden können, zeitlich und örtlich unabhängig und in einer Genauigkeit sowie Aktualität, die die
analogen Flächenwidmungspläne nicht bieten können.
Auch im Schutzgut „Nutzungen“ / Schutzinteresse „Landwirtschaft“ sind positive Auswirkungen
durch den gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan zu erwarten. Im ÖROKO 2.0 werden drei
besondere städtebauliche Entwicklungsgebiete innerhalb des Siedlungsgebiet zeitlich zurückgestellt. Diese Festlegung wird im gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan umgesetzt und
dadurch größere, zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Baulandreserven im Ausmaß
von rund 15 ha vorerst für die landwirtschaftliche Nutzung gesichert.
Analog zur Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes wurde vor Auflage des Entwurfs GesFWP eine Vorprüfung bei der Genehmigungsbehörde, Abteilung Raumordnung Amt
der Tiroler Landesregierung, durchgeführt. Mitte November 2021 wurde der Entwurf des Umweltberichts zur Neuerlassung des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplans der Landeshauptstadt Innsbruck zur Vorprüfung gem. § 4 Tiroler Umweltprüfungsgesetz (TUP) an das
ATLR übermittelt. Mitte Jänner 2022 erfolgte seitens der Genehmigungsbehörde (Schreiben RoBau-2-101/22-2021, liegt dem Akt bei) die erste Rückmeldung dazu:
Die Vorprüfung des Umweltberichts der ha. Abteilung hat ergeben, dass die Vollständigkeit im
Sinne des § 5 TUP nach Berücksichtigung der Ausführungen des raumordnungsfachlichen
Amtssachverständigen gegeben ist.
Aus Sicht der überörtlichen Raumordnung ist der Umweltbericht in sich schlüssig.

30

Stadt Innsbruck