Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.30
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die HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung und Ortsbildpflege gegeben.
14.
Antrag des Stadtsenates vom 08.06.2022
gemäß Verfügung nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (nachträgliche Kenntnisnahme):
2.
Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte an den 101/2192 - Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft
EZ 215 Grundbuch 81136 Wilten samt
damit untrennbar verbundenem Wohnungseigentum an der im Hause Heiliggeiststraße 8 und 8a, 6020 Innsbruck,
befindlichen Wohnung Top 3, B-Lnr. 46
(
), stimmt dem Verkauf dieser Anteile an
und
zu und
verzichtet hiermit auf die Ausübung ihres Vorkaufsrechtes.
Die Käufer,
, geboren am
, und
, geboren am
, räumen der Stadt Innsbruck ob ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen an der
Liegenschaft EZ 215 Grundbuch 81136
Wilten samt damit untrennbar verbundenem Wohnungseigentum an der im
Hause Heiliggeiststraße 8, 8a, 6020
Innsbruck, befindlichen Wohnung
Top 3, wieder ein Vorkaufsrecht ein,
welches die Stadt Innsbruck ausdrücklich annimmt. Das Vorkaufsrecht wird
im Grundbuch sichergestellt.
Der Antrag des Stadtsenates vom
08.06.2022 gemäß Verfügung nach § 33
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 wird nachträglich zur Kenntnis genommen.
GR-Sitzung 22.06.2022
I-RA/0799/2017/WUR
Leonhard Lang GmbH, Langer
Glasgroßhandel Gesellschaft
m.b.H., Neuanordnung der Grundstücke in KG Amras
Maglbk/46118/LA-LSA/1
Verzicht auf bestehendes/Neueinräumung eines Vorkaufsrechtes in
KG Wilten (Verfügung gemäß
§ 33 IStR 1975)
1.
15.
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
16.
Maglbk/37045/LA-LSA/1/SAG/1
Erschließung mit Fernwärme im
Stadtgebiet von Innsbruck, zivilrechtliche Gestattung, Vorgehensweise
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
17.
IV 6408/2022
Innsbruck Marketing GmbH (IMG),
Gratisparkstunde in den Tiefgaragen im Jahr 2021 gemäß Beschluss des Gemeinderates vom
24.06.2021 - Aufhebung der
Zweckwidmung
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 08.06.2022:
Der Gemeinderat stimmt dem Ansuchen der
Innsbruck Marketing GmbH (IMG) vom
13.05.2022 zu, die im Vorjahr nicht zur
Gänze verbrauchten Mittel für die Durchführung der Gratisparkstunde von € 131.987,16
für die Umsetzung des Bergsilvesters 2022/2023 zweckgewidmet zur Verfügung zu stellen.
GRin Dengg: Im Beschlusstext steht nun,
das Geld wird für das kommende Bergsilvester 2022/2023 zweckgewidmet. Das war
uns von der FPÖ sehr wichtig.
Beschluss (bei Abwesenheit von Bgm.Stellv. Lassenberger; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
08.06.2022 (Seite 591) wird angenommen.