Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.347
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6. Warum unterscheidet das gegenständliche Formular nicht zwischen städtischem Wohnungseigentum und privaten Wohnungseigentum?
7. Wer prüft die Verdachtsfälle aufgrund des gegenständlichen Formulars und aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden die übermittelten Verdachtsfälle geprüft bzw. kontrolliert?
8. Woher will man vor der Sichtung der Verdachtsfälle wissen, dass es sich um städtische
Wohnungen handelt, und nicht um private Wohnungen, außerhalb des Wirkungsbereiches
des Bürgermeisters bzw. der Stadt Innsbruck?
9. Können Sie ausschließen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtmagistrats, welche die Verdachtsfälle prüfen, nicht strafbar machen, indem sie Fotos und Daten
prüfen, welche nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen? (Amtsmissbrauch etc.)
10. Wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Haben Sie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtmagistrates mündlich per Weisung angewiesen, die gegenständlichen Verdachtsfälle zu prüfen, und wenn ja
wann? (Datum)
13. Haben Sie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtmagistrates schriftlich per Weisung angewiesen, die gegenständlichen Verdachtsfälle zu prüfen, und wenn ja
wann? (Datum)
14. Wo und von wem werden .die übermittelten Fotos, Daten etc. von übermittelten Verdachtsfällen aufgrund des gegenständlichen -Formulars von unsachgemäßer Wohnungsvermietung & Leerstand archiviert?
15. Es fehlt dem gegenständlichen Formular der Hinweis, dass sämtliche „bespitzelte" Eigentümer und Mieter von privaten, als auch städtischen Wohnungen, über die übermittelten Ver·
dachtsfälle informiert werden
Welche Rechtssicherheit haben somit die von der „Bespitzelung" betroffenen Personen, zumal das Fotografieren von fremden Personen bzw. natürlich auch Wohnungen
etc. per Strafe verboten ist?
.16. Wann wurde das gegenständliche Formular online gestellt? (Datum und Uhrzeit)
17. Wie hoch sind die anfallenden Kosten für die Erstellung des gegenständlichen Formulars
bzw. aus welchem Budgettopf (Buchungszeile) wurden selbige bezahlt?
18. Sind Sie als lnnsbrucker Bürgermeister zu 100 Prozent davon überzeugt, dass dieses
Formular rechtskontorrn ist?
19. Wenn ja, mit welcher Begründung?
20. Sollte sich herausstellen, dass dieses Formular geltenden Rechtsvorschriften massiv
widerspricht, tragen Sie die persönlichen Konsequenzen, und treten von ihrem Amt als Bürgermeister der Tiroler Landesh~uptstadt zurück?
21. Wenn nein, warum nicht? (Frage 20)