Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf
- S.55
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GRin Dengg: GR Onay, Sie sprechen von
weniger Ideologie und fordern Bgm.Stellv. Lassenberger auf, zu den FPÖ-Wählern zu gehen. Du widersprichst Dir ja
selbst! (Unruhe im Saal)
Mich stört, dass man seitens der GRÜNEN
immer probiert, die Verwaltung, die Beamtenschaft in unsere Debatten hineinzuziehen. Wenn man einer anderen Meinung ist,
heißt es gleich, man hat kein Vertrauen.
Seid mir nicht böse. Herr Bürgermeister,
dieser Spruch von Dir ist nun auch schon
vier Jahre alt und den glaubt Dir niemand
mehr.
Eines ist allerdings heute klar geworden.
Wir brauchen laut den GRÜNEN die flächendeckende 30 km/h-Beschränkung in Innsbruck nicht für irgendwelche Begegnungszonen, sondern dafür, dass die Radfahrer gegen die Einbahn fahren können.
(Unruhe im Saal)
Ich sage Euch, das wird richtig gefährlich.
Es werden sich die Probleme mit Radfahrern in Bezug auf Unfälle, die wir jetzt schon
haben, massiv erhöhen, wenn die Radfahrer gegen die Einbahn fahren dürfen.
Es hat ja lange gedauert, bis
StRin Mag.a Schwarzl es öffentlich gesagt
hat. Die flächendeckende 30 km/h-Beschränkung dient nur den Radfahrern, damit
sie gegen die Einbahn fahren können.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen GRÜNE,
SPÖ, NEOS und ALI, 17 Stimmen):
Dem Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 31.05.2022, die
Verordnung (Seite 609) nicht zu erlassen,
wird entsprochen.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 13.01.2022 und
10.06.2022:
GR-Sitzung 22.06.2022
25.
MagIbk/38200/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B45, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße,
Speckbacherstraße, Schöpfstraße
und Templstraße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WI-B4),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.06.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B45, Wilten, Bereich zwischen
Franz-Fischer-Straße, Speckbacherstraße,
Schöpfstraße und Templstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B4), gemäß § 64 Abs. 1 und 2 TROG 2022, wird
beschlossen.
26.
MagIbk/38715/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F23, Igls, Bereich
Hilberstraße 17 und Lanser
Straße 1, 3, 5 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IGF1), gemäß § 68 iVm § 63
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Plach, 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.06.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F23, Igls, Bereich Hilberstraße 17 und Lanser Straße 1, 3 und 5
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 68 iVm § 63
TROG 2022, wird beschlossen.