Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.76

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39.19 MagIbk/41563/GfGR-AT/103/2022
Mühlauer Brücke, Anpassung
bzw. Entfernung der Bodenmarkierung in Richtung Westen entsprechend der neuen Verkehrsregelung (GR Mayer)
GR Mayer: Es geht hier um ein Gefahrenpotential durch eine alte Bodenmarkierung.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich habe mir
die Bodenmarkierungen heute nochmals
angesehen. Ich gebe Dir recht, es ist nicht
ganz übersichtlich. In Fahrtrichtung Innenstadt auf der linken Spur ist erst ein Abbiegepfeil. Der signalisiert dem Autofahrer,
dass er dort nur abbiegen kann. Direkt an
der Haltelinie ist dann ein Abbiegen und ein
Geradeausfahren möglich. Da es zwei Spuren sind, ist es auch in Ordnung, wie es derzeit markiert ist. Ich plädiere aber dafür,
dass man weiter hinten bereits ankündigt,
man kann dort auch geradeaus fahren. Das
würde nämlich auch am Morgen zu den
Stoßzeiten den Verkehr etwas entlasten.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
GR Depaoli: Ich gebe zu bedenken, vor ungefähr drei Monaten haben wir bereits
mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass
die in diesem Bereich die Ampelsteuerungen zu überprüfen sind. Bis dato ist das
nicht geschehen, zumindest habe ich nichts
davon erfahren.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Mir persönlich
kommt vor, dass die Ampelschaltung inzwischen ein wenig geändert wurde. Die Taktung für die Kreuzung schaltet etwas
schneller.
GR-Sitzung 22.06.2022

StRin Mag.a Schwarzl: Auf die Ampeltaktung kann ich jetzt nicht genau eingehen,
weil ich das nicht erlebe, da ich andere
Wege habe.
Was den Antrag von GR Depaoli betrifft,
habe ich gestern das Ergebnis der Prüfung
an die Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat geschickt. Ich gehe davon aus,
dass das in den nächsten Tagen an Sie ergehen wird.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mayer in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2022 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
39.20 MagIbk/41563/GfGR-AT/104/2022
Parkscheiben, kostenlose Ausstellung für Firmenfahrzeuge, Prüfung (GRin Denz)
GRin Denz: An uns wird immer wieder das
Probleme herangetragen, dass Firmenfahrzeuge ziemliche Probleme mit dem Parken
haben, weil es zu wenige Ladezonen gibt.
Man kann Firmen nicht zumuten, mit schwerem Gerät einige hundert Meter zu gehen,
um etwas zuzustellen. Die Begründung im
Antrag spricht für sich selbst.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich ersuche aus
mehreren Gründen, diesem Ansinnen nicht
näherzutreten. Der Antrag ist in sich widersprüchlich, wenn im Antragstext Parken und
in der Begründung von fehlende Ladezonen
steht. Parken und Laden sind unterschiedliche Dinge.
Zweitens können Gewerbetreibende eine
Firmenparkkarte beantragen, wenn dies für
die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendig ist.
Wie AnwohnerInnen nachweisen müssen,
dass sie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt
Innsbruck haben, müssen Gewerbetreibende nachweisen, dass sie die Firmenparkkarte für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit brauchen. Die Karte kann für