Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.102
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Diese Vorgangsweise bewirkte außerdem, dass auch die Ausgaben im
TA 892010 – Heime Westendorf unrichtig ausgewiesen worden sind.
Den Berechnungen der Kontrollabteilung zufolge weichen die im Jahr
2008 dort (auf der Hhst. 892010-700000-Mietzinse) verbuchten Aufwendungen von jenen im Jahresabschluss per 31.12.2008 um einen
Betrag in der Höhe von € 7.892,27 ab. Darüber hinaus ist nach Meinung der Kontrollabteilung die Verwendung der Hhst. 892010-700000Mietzinse für diesen Zweck verwirrend, zumal es sich bei diesen Aufwendungen der Erholungsheime in Westendorf um den Materialaufwand (im Wesentlichen Lebensmittel und Getränke), den Sonst. Betriebsaufwand sowie die Kapitalertragsteuer handelt.
Ergebnis des Jahres
2008
Die Kontrollabteilung wies an dieser Stelle wiederholend und mit Nachdruck auf den Umstand hin, dass sowohl in der von der Wirtschaftstreuhandgesellschaft geführten Buchhaltung der Heime Westendorf als auch in der kameralen Buchhaltung der Stadtgemeinde Innsbruck nicht alle Aufwendungen und Kosten erfasst worden sind. Unter
Berücksichtigung aller in diesem Bericht bereits behandelten Abweichungen hätte sich im Ergebnis des Jahres 2008 für die Erholungsheime der Stadt Innsbruck in Westendorf keine Gewinnentnahme, sondern ein haushaltsmäßiger Abgang ergeben. In weiterer Folge hätten
sich auch die Jahresrechnung 2008, die Vermögensrechnung 2008 und
das Maastricht-Ergebnis 2008 der Stadtgemeinde Innsbruck entsprechend verändert.
Optimierung des Informationsaustausches
Im Hinblick auf die in den behandelten Kapiteln aufgezeigten Schwachstellen hielt die Kontrollabteilung primär eine Optimierung des Informationsaustausches innerhalb der Fachabteilungen des Stadtmagistrates
Innsbruck, aber auch eine Verbesserung der Kommunikationsschiene
zwischen den städt. Dienststellen und der mit der Geschäftsbesorgung
der Heime Westendorf betrauten IISG für erforderlich. Aus der Sicht
der Kontrollabteilung sollte durch diese Maßnahme die Verarbeitung
unvollständiger oder nur „vorläufiger“ Daten in Hinkunft vermeidbar
sein.
Im Anhörungsverfahren dazu betonte die MA IV, dass die Darstellung
aller Aufwendungen und Kosten bereits im städtischen Abschluss 2010
erfolgen sollte. Die Optimierung des Informationsaustausches zwischen
den befassten städtischen Dienststellen und der mit der Geschäftsbesorgung betrauten IISG wird im Rahmen einer noch festzulegenden
Koordinationsbesprechung erörtert werden. Dem pflichtete die IISG in
ihrer Stellungnahme zu diesem Thema bei und erklärte, dass die
Schnittstellen zwischen MA IV und IISG in Bezug auf die Verwaltung
Westendorf überarbeitet und schriftlich festgehalten werden. Ein diesbezügliches Erstgespräch habe bereits stattgefunden, weitere würden
noch folgen.
Zl. KA-01590/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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