Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 07-April.pdf

- S.27

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-April.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 321 -

Treppen und Balkone nicht zur Bodennutzfläche gehören. Andere so genannte
Nebenräume, die sehr wohl mit der
Funktion Wohnen zu tun haben - auch
wenn sie nur Hilfszwecke des Wohnens
erfüllen -, gehören sehr wohl zur Wohnnutzfläche.

Bauherrn und seinen Architekten, aber
nicht uns als Grundverkäufer etwas
angeht. Bei allem Respekt vor Investoren,
die Geld in die Hand nehmen, aber ein
bisschen Unternehmerrisiko wird es auch
noch geben dürfen. (Beifall von Seiten der
Innsbrucker Grünen und GR Ing. Krulis)

Als nicht juristisch hoch gebildeter
Staatsbürger frage ich mich, warum das
bei einem Hotel anders sein sollte?
Warum soll alles, was nicht vermietbare
Zimmer- und Bettenfläche ist, aus der
Nutzfläche herausfallen? Im Bereich der
Einkaufszentren ist es noch klarer
definiert. Es gibt Bestimmungen des
Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG),
wo zum Beispiel die Kundenflächen
definiert werden. Dafür gibt es Legaldefinitionen, in denen wieder ganz klar keine
Parkplätze und Ähnliches enthalten sind.

GR Ing. Krulis: Ich bin nicht immer einer
Meinung mit GR Mag. Fritz, aber das, was
er jetzt über die Flächendefinitionen
gesagt hat, könnte fast schon eine
Vorlesung auf der Universität gewesen
sein, denn das war einfach brillant. Ich
werde erklären, warum ich das so sehe.

Im Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
§ 8 Abs. 2 "Raumordnungsprogramme für
Einkaufszentren" steht klar und deutlich:
"Zu den Kundenflächen gehören Flächen,
die der Abwicklung des geschäftlichen
Verkehrs mit den Kunden dienen, und
Flächen, die der Erschließung der
genannten Flächen dienen und zur
Benützung durch Kunden bestimmt sind."
Wenn ich das auf ein Hotel übertrage,
dann ist eine Rezeption, ein Foyer, nicht
nur notwendig, damit das Hotel als
solches funktioniert, sondern kann auch
von den HotelkundInnen betreten und
benutzt werden. Aufgrund dessen, was ich
quer durch die österreichischen Gesetze
und durch die Rechtssprechung hilfsweise
an Definitionen, die mir helfen zu begreifen, was unter Nutzfläche wohl gemeint
ist, finden kann, komme ich zu folgendem
Schluss: Nicht alles, was in dieser
Amtsvorlage aus der Hotelnutzfläche am
Tivoli herausgestrichen wird und keine
Nutzfläche sein soll, kann so locker,
einfach und verständlich als etwas
definiert werden, was mit der Nutzfläche
nichts zu tun hat.
An der Kubatur, die dort gebaut werden
darf, haben wir als Gemeinde durch
Verordnung mit Bebauungsplan überhaupt
nichts geändert. Die Verteilung von
vermietbarer Zimmerfläche und anderen
Flächen, ist eine Geschichte, die nur den
GR-Sitzung 22.4.2010

Ich habe seinerzeit gegen das Hotel
gestimmt und möchte meine Wortmeldung
in zwei Bereiche teilen,
-

warum ich nach wie vor bei dieser
Grundsatzhaltung gegen das Hotel
bin und

-

als zweites möchte ich auf das
Rechtsgeschäft und diese inhaltlichen
Definitionen eingehen.

Ich bin schon lange im Baugeschäft tätig,
aber eine solche Interpretation, dass
Flächen wie Rezeption, Küche, Lobby
usw. nicht in Nutzflächen eingerechnet
werden, habe ich in meinem ganzen
Leben weder gesehen noch gehört.
Was kann für uns die Basis sein? Im
Vertrag steht, dass für uns der Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan die
Basis ist. Im Bebauungsplan gibt es
Dichtebestimmungen, die nicht Rücksicht
darauf nehmen, ob es eine Lobby, ein
Gang oder eine Küche usw. gibt. Die
Dichtbestimmungen beziehen sich rein auf
die gesamten verfügbaren Flächen. Dies
mit ganz wenigen Ausnahmen, die GR
Mag. Fritz schon erwähnt hat. Das kann
nur die Basis sein.
Es kann nicht irgendeine Norm für
vielleicht gewisse geschäftliche interne
Berechnungen sein, aber, dass wir bei
Bebauungsplänen immer mit Gesamtflächen operieren, ist doch bekannt. Wenn
der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan die Basis ist, kann es hier nur um die
Gesamtflächen gehen. Es ist meiner
Meinung nach hanebüchen, wenn man
Bereiche herauslöst. Das kann man
einfach nicht tun!