Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.32
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schuldigen muss, wenn die PORR GmbH,
bei der ich siebenzehn Jahre angestellt
war, einen Auftrag bekommt. Das möchte
in hier in aller Deutlichkeit sagen.
Was ich aber nicht vergessen werde, ist
das fachlich Erlernte. Wenn GR Mag. Fritz
das ausgeführt hat, dann gibt es selbstverständlich wie überall in einem Gerichtsakt andere Meinungen.
Wenn die andere Meinung jene ist, dass
es eine ÖNORM B 1800 gibt, in der die
gesamte Definition von Rauminhalt und
Raumfläche enthalten ist, dann gibt es
dort eine klare Definition über die Bruttogeschossfläche und die Nutzfläche. Die
Bruttogeschossfläche ist die außen
umfassende Fläche - außerhalb des
Mauerwerks - und die Nutzfläche ist die
nutzbare Fläche innerhalb des Mauerwerks. Die überbleibende Fläche ist die so
genannte Konstruktionsfläche. Die
Nutzfläche plus Konstruktionsfläche ergibt
die Bruttogeschossfläche.
In der vertraglichen Konstruktion unterscheidet man zwischen Nettonutzfläche
und Bruttonutzfläche. Deshalb, weil die
Differenz zwischen Bruttonutzfläche und
Nettonutzfläche die Verkehrswege sind,
die man ausnimmt. Das ist in verschiedenen Geschäften klar geregelt. Ist in einem
Vertrag die Nettonutzfläche enthalten,
sollte jede/jeder JuristIn bzw. jede/jeder
TechnikerIn hinterfragen, was man unter
Nettonutzfläche versteht. Das ist aber kein
politisches Gremium, sondern ein Fachgremium.
Der Unterschied muss schon einmal klar
und eindeutig auf den Tisch gelegt
werden, dass Nettonutzfläche nicht gleich
Nutzfläche ist. Darüber kann man diskutieren so viel man will, aber es ist so im
Leben, dass man einfach nachfragen
muss. Ob das jetzt ein schlechtes Bild
macht oder nicht, ist für uns PolitikerInnen
wichtig. Ich stehe auch voll hinter meiner
Fraktion, die in ihrer Genese gegen dieses
Projekt war; das ist keine Frage.
Hier geht es aber um die Änderung eines
Rechtsgeschäftes, die andere Bedingungen mit sich bringt. Im Prinzip geht es um
die Verlässlichkeit in diesem Rechtsgeschäft. Wir PolitikerInnen haben die
Möglichkeit dazu ja oder nein zu sagen.
Mit der Fachlichkeit aber so zu argumenGR-Sitzung 22.4.2010
tieren wie man es vielleicht selbst sieht, ist
auch eine Möglichkeit.
Ich vertrete meine Meinung, die durch die
ÖNORM gestützt wird. Das sind nicht nur
Richtlinien, sondern ein Regelwerk, das,
wenn es zu einem Gerichtsakt kommt, ein
Vertragsbestandteil ist. Ich nehme an,
dass wahrscheinlich die ÖNORMEN in
irgendwelchen Verträgen angeführt
wurden und dadurch automatisch Vertragsbestandteil sind. Das ist mein
fachlicher Zugang.
Der emotionale Zugang ist für mich
Folgender: Ich bin überzeugter Sozialdemokrat und gehe mit der Genese. Die
fachliche Interpretation und meinen
fachlichen Zugang, lasse ich mir schlicht
und einfach nicht nehmen. Ich bin froh,
dass ich ihn mir nicht nehmen lassen
muss.
GRin Dr.in Waibel: Ich habe einen etwas
anderen Zugang und wäre sehr froh, wenn
die anwesenden Herren der ZIMA, Wohnund Projektmanagement GesmbH mir
Auskunft geben könnten. Mein Zugang zur
Nutzfläche eines Hotels ist Folgender:
So und so viele Quadratmeter ergeben so
und so viele Zimmer und so und so viele
Personen, die diese mieten können sagen wir hundert Leute. Das ist dann
eine quantitative Zahl, die erhoben wird.
Wie viel man für das Zimmer einnehmen
kann, hängt natürlich auch mit dem
Ranking des Hotels zusammen.
Für die Anzahl der Sterne benötigt man
Vorgaben, die personell und wiederum
vom Raum her kommen. Man braucht
dann eine Lobby, Rezeption und eine
24-Stunden-Küche bzw. einen Weg, über
den man lukriert. Ist diese Sichtweise
richtig oder falsch?
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nachdem wir
nach den Wortmeldungen die Sitzung
unterbrechen, kann diese Information,
wenn jemand von der ZIMA, Wohn- und
Projektmanagement GesmbH zur Verfügung steht, direkt eingeholt werden.)
Die Frage ist, was möglich ist aus dem an
Wertschöpfung zu gewinnen? Dann ist es
für mich auch Nutzfläche.
Bgm.-Stellv. Gruber: Aus den Wortmeldungen meiner Fraktion ist erkennbar,