Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 07-April.pdf
- S.42
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Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD - B4/1,
Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Haller Straße, Schützenstraße und Rumer
Gemeindegrenze, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
24.
III 13679/2009
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B14, Höttinger Au,
Bereich zwischen Kranebitter Allee (ab Hnr. 13b und 13c) Österreichische Bundesbahnen
(ÖBB), Fürstenweg, Amberggasse und Am Gießen, inklusive
Ing.-Sigl-Straße (Hnrn. 44, 46, 51
und 57), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind dreizehn Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen den jeweiligen
Akten im Original bzw. Kopie bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, zum
zweiten Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. HA - B14/1 ausführlich behandelt und im Bauausschuss
beraten. Hinsichtlich des Allgemeinen
Bebauungsplanes hat sich kein Anlass zur
Änderung ergeben.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B14, Höttinger Au, Bereich
zwischen Kranebitter Allee (ab Hnr. 13b
und 13c) Österreichische Bundesbahnen
(ÖBB), Fürstenweg, Amberggasse und
Am Gießen, inklusive Ing.-Sigl-Straße
(Hnrn. 44, 46, 51 und 57), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
GR-Sitzung 22.4.2010
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
25.
III 13680/2009
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B14/1, Höttinger
Au, Bereich zwischen Kranebitter Allee (ab Hnr. 13b und 13c)
Österreichische Bundesbahnen
(ÖBB), Fürstenweg, Amberggasse und Am Gießen, inklusive
Ing.-Sigl-Straße (Hnrn. 44, 46, 51
und 57), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum zweiten Entwurf sechs
Stellungnahmen mit insgesamt 44 Unterschriften eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bzw.
Kopie bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
- wie bereits zum ersten Entwurf - im
Wesentlichen gegen die Bebauung am
Retter-Areal auf Grund der Dichte und
Höhe. Es werden insbesondere Beeinträchtigungen durch die Zufahrt hinsichtlich Immissionen befürchtet sowie
Bedenken vorgebracht, dass die Scheuchenstuelgasse nicht in der Lage sei das
zusätzliche Verkehrsaufkommen aufzunehmen. Es werden Reduktionen der
Höhe, Dichte und die Rücknahme der
Baufluchtlinie sowie die Begradigung der
Verlängerung der Scheuchenstuelgasse
gefordert.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei festgestellt
werden kann, dass sie keine inhaltliche
Abänderung des vorliegenden Entwurfes
rechtfertigen.
Die geforderten Projektsicherungsverträge
für das Bauvorhaben einschließlich des
Konzeptes zur Gestaltung der Freiflächen
und der Immissionsschutz sowie die
Verträge bezüglich der erforderlichen
Grundabtretungen und Servitute sind
abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig: