Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 07-April.pdf

- S.94

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vorgezogene bzw. zeitnähere Überweisung an die Stadt Innsbruck angedacht werden. Im Anhörungsverfahren dazu berichtete die IISG,
dass eine besser verzinste Veranlagung gesucht bzw. verhandelt werde. Angedacht sei, das Guthaben am Girokonto nicht höher als
€ 25.000,00 zu halten. Lediglich zu Beginn eines jeden Jahres (Jänner
bzw. Feber) müsse das Guthaben höher sein, da die IIG-Löhne zum
Rückersatz vorgeschrieben werden.
Verifizierung der Kontostände

Die Kontrollabteilung verifizierte die Kontostände im Prüfungszeitraum
(Jänner 2008 bis Juni 2009) anhand der Bankkontoauszüge und konnte
festhalten, dass sich dabei keine Beanstandungen ergeben haben.

Bargeldbestand

In einem engen Konnex mit dem Giroguthaben ist der Bargeldbestand
im Bereich der Erholungsheime Westendorf zu sehen, zumal die eingenommenen, in einem Kassabuch vermerkten Geldbeträge in kurzen,
periodischen Abständen auf das Geschäftskonto eingezahlt werden und
damit im Kassabuch mehrheitlich ein „Nullsaldo“ ausgewiesen wird.

Führung des Kassabuches

Das Kassabuch wird ordnungsgemäß geführt, die fortlaufend nummerierten Kassenbelege werden chronologisch eingetragen und in Kombination mit der Bankquittung über den Barerlag auf das Girokonto abgelegt, so dass eine lückenlose Verbindung zwischen Beleg und Kassabuch gewährleistet ist.
Eine für den Prüfungszeitraum durchgeführte stichprobenartige Abstimmung der Kassenbelege mit den Eintragungen im Kassabuch und
den korrespondierenden Überträgen auf das Girokonto gab zu keiner
Beanstandung Anlass.

Kassenbestand per
31.12.2008

Das Kassabuch 2008 wurde nach dem Ende der Sommersaison am
13.10.2008 mit einem „Nullsaldo“ abgeschlossen und zeigte bis zum
Jahresultimo keine weiteren Bargeldbewegungen. In der von einer
Wirtschaftstreuhandgesellschaft erstellten Bilanz der Erholungsheime
der Stadt Innsbruck zum 31.12.2008 wurde allerdings im Umlaufvermögen ein Kassenbestand in der Höhe von € 765,20 ausgewiesen. Die
Erhebungen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit zeigten, dass
der erste Turnus in der Wintersaison 2008/2009 bereits am 26.12.2008
begonnen und in den ersten Jännertagen des Jahres 2009 geendet
hatte. Aus Gründen der Periodenreinheit waren deshalb die schon im
Dezember 2008 erzielten Bareinnahmen aus der über den Jahreswechsel reichenden Gesamtabrechnung („Buffetabrechnung Dezember
2008/Jänner 2009“) herausgerechnet und im Wirtschaftsjahr 2008 bilanziert worden. Diese Berechnung ist der Kontrollabteilung nachgewiesen worden.

Versicherungsschutz
Einbruch/Diebstahl/
Kassenbotenberaubung

Auch wenn das Kassabuch in den Jahren 2008 und 2009 – wie bereits
erwähnt – durch den zeitnahen Übertrag des Bargeldes auf das Geschäftskonto großteils einen „Nullsaldo“ aufwies, stellte die Kontrollabteilung fest, dass speziell in den Wintersaisonen vereinzelt doch erhebliche Bargeldbeträge tageweise in der Kassa (im Tresor) der Erholungsheime Westendorf verwahrt wurden. Eine Rückfrage der Kontroll-

Zl. KA-01590/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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