Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.116

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- 1295 -

Es hat dies meine Aufmerksamkeit erreicht und ich möchte zwei Sachen
erwähnen. Ich habe vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zufällig im
Internet die Forderung gefunden, dass einerseits die Beleuchtung so auszurichten ist, dass Gesichtsausdruck und Verhalten eines Passanten aus einer
Entfernung von mindestens vier Metern erkennbar sein müssen. In weiterer
Folge sollte die Beleuchtung an solchen Orten ungefähr 20 Lux betragen.
Das ist mein Prüfantrag dahingehend, dass man versucht, wie man die Beleuchtung in diesem Bereich verbessert.
Mein Antrag lautet folgendermaßen:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter werden mit der Prüfung und der Vorlage von Vorschlägen beauftragt, die Beleuchtung des Gehsteigs in der Defreggerstraße
entlang dem Stadtpark Rapoldi zu verbessern.
Engelbrecht e. h."

40.5

I-OEF 84/2005
Gehsteige, Austausch von behindernden Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen durch andere Halterungen (GR Engelbrecht)

GR Engelbrecht: Ich stelle folgenden Prüfantrag, wie weit die
Behindertenpfosten von Verkehrszeichen auf stark frequentieren Gehsteigen verlagert werden können. Wer sich erinnert, im Bereich des Viaduktes
in der Amraser Straße bei der Bäckerei Lener steht ein Pfosten mit einem
Verkehrszeichen so, dass dort, wo viele Leute unterwegs sind, die Begegnung zwischen Regenschirmen bzw. Kinderwägen usw. so ein Problem
wird, weil man fast nicht außerhalb dieses Zeichens ausweichen kann. Es
gibt nicht weit davon entfernt in der Museumstraße auch den Ansatz, dass
man diese Pfosten in Richtung Hausmauer direkt verlagert und dann von
oben herausfährt bzw. direkt solche Einrichtungen an den Fassaden anbringt, sodass der Gehsteig dort, wo er ohnehin sehr gebraucht wird und
sehr frequentiert wird, besser ohne derartige Engstellen benützen kann.
Mein Antrag lautet daher wie folgt:
GR-Sitzung 15.7.2005