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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf

- S.43

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- 1222 -

B: (bei Stimmenthaltung von StR
Dr. Gschnitzer wegen Befangenheit)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 4.7.2005:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B6, Hötting, Bereich
nördlich der Weiherburggasse zwischen Schloss Büchsenhausen und Weiherburgbach, einschließlich Weiherburggasse 4, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2001 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

30.

III 1587/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B6/1,
Hötting, Bereich nördlich der Weiherburggasse zwischen Schloss Büchsenhausen und Weiherburgbach,
einschließlich Weiherburggasse 4, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001
----------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Im Bereich Weiherburggasse 4 - "Kayser Villa" hat sich eine
neue Situation im Zusammenhang mit dem Grundstücksverkauf ergeben,
sodass die Umsetzung des Projektes derzeit nicht gesichert ist. Deshalb
wird vorgeschlagen bei der Beschlussfassung des Planes den Bereich Weiherburggasse 4 auszunehmen.

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig,
den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B6/1, Hötting, Bereich
nördlich der Weiherburggasse zwischen Schloss Büchsenhausen und Weiherburgbach, einschließlich Weiherburggasse 4, gemäß § 56 Abs. 2 TROG

GR-Sitzung 15.7.2005