Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 07-Juli.pdf

- S.107

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- 992 -

ventuelle Nachschusspflicht an den Bund besteht, falls einmal eine Veräußerung bzw. eine Änderung des Verwendungszweckes eintreten sollte.
In der Vereinbarung gibt es eine Klausel, die mit den Städten
Salzburg, Graz und Klagenfurt vergleichbar ist und zwar, dass binnen drei
Jahren Anteile im Ausmaß von je 12,5 % der Geschäftsanteile vom Land
Tirol und von der Stadtgemeinde Innsbruck privatisiert werden sollen. Dieser Erlös könnte für die Stadt Innsbruck ein "rentierliches Geschäft" mit
einer Option für die Zukunft sein.
Ich bitte Sie, diesem "Flughafendeal", der für die Stadtgemeinde Innsbruck sehr positiv und ein Ergebnis harter Verhandlungen von
zweieinhalb Jahren ist, die Zustimmung zu erteilen, sowie mich zu ermächtigen die weiteren Maßnahmen für die Umsetzung einzuleiten.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das ist wahrlich wieder eine
große Geschichte für die Stadtgemeinde Innsbruck. Finanzdirektor a. D.
Dr. Elmar Schmid hat sehr lange verhandelt, wobei sich die Verhandlungen
aus verschiedensten Gründen sehr schwierig gestaltet haben: Grundsätzlich
ist es so, dass sich der Bund österreichweit von sämtlichen Flughafenanteilen trennt. In den Städten Salzburg, Graz und Klagenfurt wurde das bereits
vollzogen und zwar immer mit einer eigenen gesetzlichen Bestimmung für
den jeweiligen Verkauf. Eine analoge Regelung wollte der Bund auch mit
der Stadtgemeinde Innsbruck treffen.
Nur gibt es beim Flughafen Innsbruck gegenüber allen anderen Flughäfen wesentliche Unterschiede. Einer der wesentlichen Unterschiede ist, dass der Flughafen Innsbruck mitten in das Stadtgebiet eingebettet ist und auf Grund der Gegebenheit unserer natürlichen Tallage - die
sehr viel Schönheit bietet - gerade in diesem Bereich Probleme aufwirft. Es
waren daher für die Stadt Innsbruck und für das Land Tirol jene Bedingungen wie bei den anderen Verkäufen, nämlich die Privatisierung bis zu
50 %, absolut unakzeptabel.
Wir konnten erreichen, dass die Privatisierungsverpflichtung
auf 25 % beschränkt wird. Das heißt, dass die Eigentumsverhältnisse am
Flughafen näher an die Stadt Innsbruck und an das Land Tirol heranrücken.
Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol sind verpflichtet, binnen drei Jahren jeweils 12,5 % der Flughafenanteile zu privatisieren. Unter Privatisie-

GR-Sitzung 24.7.2003