Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 07-Juni.pdf
- S.48
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- 401 -
rot schraffiert eingezeichnete Teilfläche
von zirka 148 m2.
1.
2.
3.
Der Kaufpreis setzt sich aus dem
Bodenwert und der ersparten Ausgleichsabgabe für vier PKW-Abstellplätze zusammen. Der Gesamtkaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Der Kaufpreis ist binnen zwei Wochen
nach allseitiger, beglaubigter Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig.
Sollte das Vertragsgrundstück bereits
vorzeitig für Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden, dann binnen einer Woche nach Flächenbeanspruchung.
Für den Fall, dass innerhalb von fünfzehn Jahren (bis zum 31.12.2024) auf
der Kauffläche irgendwelche Baulichkeiten errichtet werden, ist der Kaufpreis nachzubessern (Differenz auf
den vollen Baulandpreis). Bei einer
Kauffläche von 148 m2 errechnet sich
eine Nachschusspflicht, welche in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird. Dieser Betrag wird wertgesichert
nach dem Verbraucherpreisindex
2005 unter Zugrundelegung der Indexzahl für Juni 2009.
Für die Nachschusspflicht haften alle
MiteigentümerInnen zur ungeteilten
Hand. Zur Absicherung wird auf der
Kauffläche zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck die Dienstbarkeit
des Bauverbotes, befristet bis
31.12.2024, einverleibt.
4.
5.
Die Übereignung des Kaufgrundstückes erfolgt frei von Geldlasten und
Bestandrechten. Die Stadtgemeinde
Innsbruck übernimmt jedoch keine
Gewähr für die Freiheit von allenfalls
verlegten Leitungen, vielmehr übernehmen die KäuferInnen das Vertragsgrundstück wie es liegt und
steht.
Das Rechtsgeschäft gilt unter der
aufschiebenden Bedingung der Exkamerierungsbewilligung für die kaufgegenständliche Teilfläche nach dem
Tiroler Straßengesetz.
GR-Sitzung 18.6.2009
6.
Die Kosten der Vertragserrichtung
und grundbücherlichen Durchführung
einschließlich der Vermessung tragen
die KäuferInnen.
7.
Im Übrigen wird die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG)
beauftragt und ermächtigt, die näheren Vertragsdetails festzulegen und
die Angelegenheit bis zur grundbücherlichen Durchführung abzuwickeln.
12.
III 9826/2007-U
Lärmkataster Innsbruck, Förderungsrichtlinien zur Verbesserung des Schallschutzes an Gemeindestraßen infolge von Verkehrslärm im Stadtgebiet von
Innsbruck
Bgm.in Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 10.6.2009:
1.
Die beiliegenden Förderungsrichtlinien werden beschlossen.
2.
Die Frau Bürgermeisterin und das
ressortzuständige Stadtsenatsmitglied
werden aufgefordert, mit dem Land
Tirol und der Autobahnen- und
Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, eine Harmonisierung der Förderungsrichtlinien an Landesstraßen
bzw. an Autobahnen und an Schnellstraßen zu erreichen.
3.
Die Förderungen werden nach Maßgabe der budgetären Mittel gewährt.
Ich hätte gemeint, dass das noch etwas
Zeit hat, aber das Ganze zu erstellen, ist
in Zeiten wie diesen nicht unvernünftig.
Hinsichtlich der Umsetzung kann ich mir
derzeit nichts vorstellen.
Lärm ist eine subjektive Wahrnehmung.
Am Wochenende hat eine Demonstration
der Tierschützer am Franziskanerplatz
stattgefunden. Obwohl eine Demonstration
angemeldet wurde, war das ein Markt mit
Ständen und ohrenbetäubender Musik. Ich
habe gebeten, dass man die Musik leiser
stellt, da rundherum Leute wohnen.
Dasselbe Problem haben wir beim
Marktplatz, weil auch dort viele Leute