Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 07-Juni.pdf

- S.56

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- 409 -

Auf einen anderen Punkt möchte ich noch
einmal hinweisen: Unter anderem ist es
um eine Zahlung im Zusammenhang mit
den Ursulinensälen gegangen, welche von
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) verpachtet wurden. Im Pachtvertrag ist festgeschrieben, dass die Stadt
Innsbruck für Veranstaltungen einen
gewissen Mietzins zu bezahlen hat.
Offenbar wurde in Abänderung des
Vertrages mündlich ausgemacht, dass der
Stadt Innsbruck für Veranstaltungen keine
Miete verrechnet werden sollte.
Das wurde allerdings nur mündlich ausgemacht, aber offenbar hat nachher niemand
mehr etwas davon gewusst. Der Pächter
hat auf Bezahlung bestanden und das hat
letztlich das Büro der Bürgermeisterin
übernommen. Hierbei geht es um eine
Summe von mehr als € 10.000,--. Die
Kontrollabteilung hat festgehalten, dass
diesbezüglich kein Aktenvermerk bzw.
kein Schriftverkehr vorhanden war.
Es wurde darauf hingewiesen, dass in
Zukunft ein verstärktes Augenmaß darauf
gelegt wird. Das war nicht unbedingt das
erste Mal und daher möchte ich mit
Nachdruck darum bitten, zukünftig bei
solchen Abmachungen bzw. Absprachen
darauf zu achten, dass hinterher noch ein
schneller Schriftverkehr passiert bzw. im
Idealfall das als Vertragsänderung festgehalten wird. Damit könnte man sich in
zukünftigen Fällen vermutlich einiges an
Problemen, Verwaltungsaufwand und
nicht zuletzt an Kosten sparen.
GR Haager: Ich kann es mir nicht verkneifen, im Schlusswort auf die heutige
Tiroler Tageszeitung einzugehen. Der
Kontrollausschuss und der Innsbrucker
Gemeinderat ist unschuldig, denn es ist für
die Prüfung des Vereins für die FußballEuropameisterschaft 2008 (EURO)
Vertraulichkeit vereinbart worden.
Der Leiter der Kontrollabteilung hat mir
gesagt, dass erst heute die Stellungnahme
der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
eingetroffen ist. Man sieht, dass es
offenbar woanders - möglicherweise beim
Land Tirol - undichte Stellen gibt.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GR-Sitzung 18.6.2009

GR Dr. Schuchter referiert die Anträge
des Rechts- Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 19.5.2009:

18.

I Präs. 398e/2008
I Präs. 443e/2009
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck zum Schutze der städtischen Parkanlagen (Parkordnung) geändert wird
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Spielplatzordnung geändert wird

GR Dr. Schuchter: Allen Mitgliedern des
Gemeinderates ist ein recht umfangreiches Konvolut zugegangen. Es geht um
die Änderung der städtischen Parkanlagen
(Parkordnung) sowie um die Änderung der
Spielplatzordnung.
1.

Für die öffentlichen Parkanlagen und
Spielplätze der Stadt Innsbruck gilt
folgende Grundsatzerklärung:
"Wer die öffentlichen Parkanlagen
und Spielplätze der Stadt Innsbruck
betritt, möge sich stets als gern gesehener Gast der Stadtgemeinde Innsbruck betrachten. Jede/r BesucherIn
möge bedenken, dass diese öffentlichen Anlagen der Erholung, Naturerfahrung, Entspannung, Bewegung
und dem Spiel dienen.
Dies sollte unter anderem durch die
Bestimmungen der Park- und der
Spielplatzordnung sichergestellt werden.
Die Stadtgemeinde Innsbruck ersucht
ihre Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme und um schonende Behandlung unseres gemeinsamen öffentlichen Eigentums."
Diese Grundsatzerklärung soll an
geeigneten Stellen, beispielsweise
auf Tafeln in den Parkanlagen und
Spielplätzen neben einer verständlichen Erläuterung des Inhaltes der
jeweils geltenden Parkordnung und
der Spielplatzordnung kundgemacht
werden.