Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.23
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diesem Zweck war es hilfreich, dieses Projekt anhand der Beschlusslage und der verschiedenen Vorlageberichte über den gesamten Prüfungszeitraum chronologisch zu begleiten.
2.1 Historie 1998 bis 2002
„Liniennetz Neu“
Im Jahr 1998 hatte die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (in der Folge auch kurz IVB genannt) eine wesentliche Überarbeitung und Verbesserung des ÖPNV-Liniennetzes, das sogenannte
„Liniennetz Neu“ entwickelt. Im Zuge der seinerzeitigen Beratungen in
den Organen der Stadt Innsbruck über das „Liniennetz Neu“ und im
Zusammenhang mit den damaligen Überlegungen zur verkehrsmäßigen Erschließung des neuen Fußballstadions war die IVB mit Beschluss des Stadtsenates vom 28.04.1999 beauftragt worden, ein Konzept über die künftige Entwicklung und allfällige Straffung des DreiSparten-Fahrbetriebssystems auszuarbeiten, insbesondere auch zur
Schaffung von Planungssicherheit für kommende verkehrspolitische
Aktivitäten („Straßenbahnkonzept“).
„Straßenbahnvariante 2“ Unter Beachtung aller verkehrspolitischen Bewertungskriterien (Be-
triebszuverlässigkeit, Stadtstruktur und Stadtbild, Beeinflussung des
städtischen Verkehrssystems, Umwelt, regionaler Nutzen, etc.) und in
Bezug auf die zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten wurde
letztlich empfohlen, die „Straßenbahnvariante 2“ zu realisieren. Diese
„Straßenbahnvariante 2“ sah im Wesentlichen den Ersatz der Obuslinie
„O“ durch eine Straßenbahn in weitgehend gleicher Linienführung und
die Weiterführung der Linie „3“ als Straßenbahn über den Hauptbahnhof in Richtung Westen (etwa auf der Strecke der Obuslinie „R“) vor.
Geplant war zudem, dass die somit verkürzte Obuslinie „R“ dann als
Dieselbuslinie zwischen der Reichenau und der Klinik geführt wird und
die Straßenbahnlinien 1 und 6 erhalten bleiben.
Beschluss des
Aufsichtsrates der IVB
vom 14.05.2001
In diesem Zusammenhang hat sich der Aufsichtsrat der IVB mit
Beschluss vom 14.05.2001 u.a. auch für die Realisierung des Straßenbahnkonzeptes Variante 2 ausgesprochen, sofern die Stadt Innsbruck – gegebenenfalls unter Beteiligung des Landes Tirol und des
Bundes – die Finanzierung der dafür notwendigen Gesamtinvestitionen
garantieren würde.
Beschluss des
Die IKB AG hat sich am 08.06.2001 im Wege eines AR-Beschlusses
Aufsichtsrates der
der Willensbildung seiner Tochtergesellschaft IVB mit der monetären
IKB AG vom 08.06.2001 Konkretisierung angeschlossen, dass für einen 10-jährigen Umset-
zungszeitraum die Finanzierung von Gesamtinvestitionen im Ausmaß
von damals ATS 1.899 Mio. (rd. € 138,0 Mio.) für die Variante „Straßenbahn 2“ bzw. seinerzeit ATS 2.030 Mio. (€ 147,5 Mio.) für die Variante „Straßenbahn 2 inkl. Stubaitalbahn“ von der Stadt Innsbruck –
gegebenenfalls unter Beteiligung des Landes Tirol und des Bundes –
garantiert werden müsste.
GR-Beschluss vom
18.10.2001
In weiterer Folge hat sich der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck in seiner Sitzung vom 18.10.2001 eingehend mit dem Thema
„IVB – Straßenbahnkonzept 2000, Realisierung und Finanzierung“ befasst und sich für die Realisierung des sogenannten „Straßenbahnkonzeptes Variante 2“ ausgesprochen, sofern eine Mitfinanzierung durch
andere Gebietskörperschaften, wie Land Tirol, Bund und Gemeinden,
erreichbar ist.
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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