Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.35
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14. Die städtische Kontrollabteilung wird beauftragt, für die Dauer des
laufenden Projektes den nächsten Prüfbericht mit 31.12.2015 vorzulegen.“
Fehlende Projektfinanzierung des
Landes Tirol
Die IVB hat einen korrespondierenden Beschlussantrag an das Land
Tirol für die Beauftragung und Bauausführung im Stadtgebiet (Etappe 1
und 2) gestellt. Nachdem die zuständigen Gremien des Landes Tirol
diesen Antrag bis zum Frühjahr 2013 noch nicht behandelt hatten, sah
sich der Geschäftsführer der IVB veranlasst, mit Schreiben vom
16.04.2013 auf die fehlende Projektfinanzierung des Landes Tirol in
Höhe von einem Drittel der Kosten für den Start der Bauführung im
West- bzw. Ostast hinzuweisen und gleichzeitig zu betonen, dass eine
rasche Projektumsetzung im Hinblick auf Valorisierungskosten und
Doppelbetrieb (Linie O und Straßenbahn Linie 3) dringend notwendig
wäre. Dieser Sachverhalt wurde mit Schreiben der MA IV vom
23.04.2013 der Bürgermeisterin mitgeteilt und vorgeschlagen, dass die
Stadt Innsbruck für das fehlende Drittel der Landesfinanzierung formal
die Vorfinanzierung übernehmen sollte. Aufgrund der Dringlichkeit und
um keine weitere Bauverzögerung zu riskieren, hat der Stadtsenat am
15.05.2013 daher den Beschluss gefasst, die IVB zu ermächtigen, die
budgetierten städtischen Mittel nach Bedarf auch für die Vorfinanzierung der Landeskostenanteile zu verwenden, solange diese vom Land
noch nicht beschlossen und freigegeben wurden.
Feststellung der
Kontrollabteilung
Die Kontrollabteilung stellte in diesem Zusammenhang bzw. im Konnex
mit dem Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 13.12.2012 fest, dass der angesprochene Beschluss des
Landes Tirol für die Beauftragung und Bauausführung im Stadtgebiet
(Etappe 1 und 2) zum Prüfungszeitpunkt im November 2013 nach wie
vor ausständig war. Zudem war auch der Syndikatsvertrag über die
Zusammenarbeit und das Zusammenwirken von Land Tirol, Stadt
Innsbruck und IKB AG im Rahmen des Straßen- und Regionalbahnprojektes von den Vertragsparteien noch nicht unterfertigt und damit auch
die Einsetzung des Beirates samt Genehmigung der Beiratsordnung
noch nicht umgesetzt.
3 Projektorganisation
3.1 Projektstruktur
Projekthandbuch und
Bericht der IVB
zum Projektfortschritt
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der Prüfung sowohl in das Projekthandbuch „Straßenbahnverlängerung Linie 3 und Regionalbahn im
Zentralraum von Innsbruck“ als auch in den Bericht „Straßenbahnverlängerung Linie 3 – Projektfortschritt und Kostensituation des Gesamtprojektes Regionalbahn im Zentralraum von Innsbruck“ Einsicht genommen.
Organigramm der
Projektstruktur
Der Kontrollabteilung wurde im Zuge der Prüfung ein mit Datum
01.08.2012 erstelltes Organigramm über die generelle Projektstruktur
für die Etappen 1 – Westast (Sillpark bis Technik West/Peerhöfe) und
2 – Ostast (Sillpark bis O-Dorf) vorgelegt.
Die Projektsteuerungsgruppe, welche sich aus Vertretern des Landes
Tirol und der Stadt Innsbruck sowie einem Schriftführer zusammensetzt, bildet eine zentrale Organisationseinheit. Ihr als Zentralstelle
nachgeordnet ist die Arbeitsgruppe, der wiederum zwei beratende Unterarbeitsgruppen (Planung und Vertrag) angegliedert sind. Der Ar…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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