Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.55
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Finanzierungsverteilung
der Infrastrukturkosten
In Abhängigkeit zur Nutzung durch die Regional- und/oder Straßenbahn erfolgt für die verschiedenen Etappen und Straßenzüge eine unterschiedliche Aufteilung der Infrastrukturkosten auf die Finanzierungsgeber Stadt Innsbruck und Land Tirol. So besteht für jene innerstädtische Infrastruktur, welche künftig von der Regional- und Straßenbahn
befahren wird, die Übereinkunft einer Kostenaufteilung im Verhältnis 2/3
zu 1/3 zwischen Stadt Innsbruck und dem Land Tirol. Jene Maßnahmen, welche ausschließlich der Verlängerung der innerstädtischen
Straßenbahnlinie 3 bzw. in weiterer Folge der Führung der Linie O als
Straßenbahn dienen, werden zu 100 % durch die Stadtgemeinde Innsbruck getragen. Die Bedeckung der Aufwendungen aus der Realisierung der Etappen 3 – Olympisches Dorf bis Rum und 4 – Technik West
bis Völs erfolgt durch das Land Tirol (unter allfälliger Beteiligung der
betroffenen Gemeinden).
Diese Regelung spiegelt sich im Finanzierungsplan „Regionalbahn
für den Tiroler Zentralraum – Finanzierung ab Oktober 2007 auf
Basis Privatbahngesetz“, RegBFinanz-0_Rev.3 (GR-Beschluss vom
21.12.2007) sowie in der darauf basierenden, durch die Projektleitung
und -steuerung der IVB geführten Kostenaufstellung zum Projektverlauf
wider. Hier erfolgt für das Regional- und Straßenbahnprojekt eine Unterscheidung zwischen dem
Teilprojekt Ost mit den Anpassungs- und Beschleunigungsmaßnahmen auf der Gleisstrecke Andreas-Hofer-Straße bis Anichstraße
sowie dem Bau der Infrastruktur von Rum bis Technik West (Etappen 1 bis 3) und dem
Teilprojekt West mit dem Ausbau der Regionalbahnstrecke TechnikWest bis Völs (Etappe 4).
6.2 Linienführung und Funktionsplanung
Funktionsplanung
Auf Basis der umfangreichen Vorarbeiten in verschiedensten Arbeitsgruppen und den diversen Studien und Konzepten wie u.a. dem IVBStraßenbahnkonzept mit Erweiterungsschritt Regionalbahn oder der
Maßnahmenuntersuchung wurden im Rahmen der Unterarbeitsgruppe
Planung in den Jahren 2009 und 2010 die Funktionspläne für die Etappen 1 und 2 vom Olympischen Dorf bis Technik-West und Peerhöfe
durch das Amt für Verkehrsplanung, Umwelt der MA III/Planung, Baurecht und technische Infrastruktur ausgearbeitet.
Im Zuge der Integration neuer Gleistrassen für eine „regionalbahntaugliche Straßenbahn“ war eine Neuaufteilung des Straßenraums
gemäß Funktion und Priorität der Verkehrsträger durchzuführen. Diese
erfolgte in Form von Lageplänen, der sogenannten Funktionsplanung,
in welcher die Verkehrsorganisation dargestellt wurde. Durch die größtenteils gegebenen Flächenressourcen musste für die neue Eisenbahn
der Straßenraum und die Verkehrsabwicklung unter Berücksichtigung
aller öffentlichen Interessen neu konzipiert werden, wodurch sich im
Regelfall weniger Flächen und verkehrstechnische Einschränkungen
für den bestehenden Verkehr ergaben.
Die Funktionsplanung setzt auf eine im Arbeitsprozess des Regionalund Straßenbahnprojekts erarbeiteten Linienführung auf, welche in den
Grundzügen zu großen Teilen auf der Streckenführung der Buslinie O
vom Olympischen Dorf bis Technik-West, Peerhöfe und Karl-Inner-
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
35