Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_12_06_2014.pdf
- S.79
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Wie aus dieser Tabelle ersichtlich, wurde das gesamte zum Stichtag
20.02.2006 abgerechnete Investitionsvolumen im Ausmaß von
€ 9.798.962,91 nach den im Finanzierungsübereinkommen festgelegten Quoten an die Financiers Stadt, Land und Bund verrechnet.
Die Kontrollabteilung erwähnte allgemein, dass die Stadt gemeinsam
mit dem Land in der Vergangenheit im Rahmen eines separaten
Prüfteams (jeweils ein Vertreter von Stadt und Land) mehrfach
(Beleg-)Prüfungen bei der IVB im Zusammenhang mit dem Regionalund Straßenbahnprojekt durchgeführt hat. Zwei dieser Einschauen betrafen die Abrechnungen der o.a. Investitionen. Mit der ersten Prüfung
vom 06.10.2005, welche keine Beanstandungen ergab, wurde der zum
damaligen Zeitpunkt abzurechnen gewesene Gesamtbetrag in Höhe
von € 7.870.903,59 verifiziert und freigegeben. Im Rahmen einer zweiten Einschau vom 14.03.2006 erfolgte die Überprüfung der bis zum
Abrechnungsstichtag 20.02.2006 angelaufenen Gesamtkosten in Höhe
von € 9.798.962,91 bzw. des seinerzeit seitens der Finanzierungsträger
noch unbeglichen gewesenen restlichen Betrages im Ausmaß von €
1.928.059,32. Anlässlich dieser zweiten Prüfung wurde moniert, dass
Kosten aus zwei Detailbereichen (insgesamt € 99.745,55) nicht dem
Regionalbahnprojekt zuzuordnen waren und die Abrechnung daher um
diesen Betrag zu korrigieren war. Die von den Prüfern anerkannte
Restforderung belief sich somit auf eine Höhe von € 1.828.313,77 und
verteilte sich auf die Financiers wie folgt:
Die Verifizierung durch die Kontrollabteilung, welche Zahlungen von
den Financiers im Zusammenhang mit den oben dargestellten Abrechnungen tatsächlich geleistet worden sind, ergab,
dass von der Stadt der unkorrigierte Gesamtbetrag in Höhe von
€ 1.790.524,43 bezahlt worden ist.
dass vom Land der korrigierte Gesamtbetrag im Ausmaß von
€ 4.827.818,13 beglichen worden ist.
dass vom Bund ein grundsätzlich unkorrigierter Gesamtbetrag im
Ausmaß von € 3.130.931,72 (Überweisungsdifferenz € 39,95)
überwiesen worden ist.
Zusammenfassend dargestellt erfolgten nach Meinung der Kontrollabteilung die betreffenden Zahlungen der Stadt und des Bundes auf der
Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt unkorrigierten Abrechnung
und hatten sich daraus entsprechende Guthaben ergeben. Weitere von
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Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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