Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.06.2016.pdf
- S.6
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Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplans treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
16.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des
Gemeinderates vom 19.05.2016
18.1
I-OEF 31/2016
Kreuzung Radetzkystraße - Hegnerstraße, Verbesserung der
Verkehrssicherheit (GR Buchacher)
Maglbk/15502/SP-BB-OD/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. OD - B6, Olympisches Dorf,
Bereich zwischen Grenobler
Brücke, Schützenstraße, Teilbereich An-der-Lan-Straße 18 und
Innpromenade (als Änderung
des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. OD - B5), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.06.2016:
Die Auflage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. OD - B6, Olympisches Dorf,
Bereich zwischen Grenobler Brücke,
Schützenstraße, Teilbereich An-der-LanStraße 18 und Innpromenade (als Änderung des Bebauungsplans und Ergänzenden Bebauungsplans Nr. OD - B5), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
17.
18.
Maglbk/14380/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan Nr. WI - B24,
Wilten, Bereich Müllerstraße 12,
Glasmalereistraße 8 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI - B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Der Antrag wurde von der Tagesordnung
abgesetzt.
GR-Sitzung 16.06.2016
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2016 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
18.2
I-OEF 32/2016
Schlachthofblock, Sanierung
(GR Buchacher)
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2016 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur Vorberatung
zugewiesen.
18.3
I-OEF 33/2016
Querschnittsprüfung, Abänderung des Beschlusses des
Stadtsenates vom 03.12.2013
(GRin Mag.a Heis)
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Heis und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2016 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.