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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.32

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Ausgenommen hiervon ist die ResseIstraße zwischen der Burgenlandstraße und der
Trasse der A 12 Inntalautobahn.
Zudem wird dieser Zone der Platz vor dem Haus Kranewitferstraße 2 zugeordnet.
(5)

Die Zone M umfasst alle Straßen innerhalb des durch die nachstehend angeführten
Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Gebietes einschließlich dieser
Straßen bzw. Straßenabschnitfe selbst:
Egger-Lienz-Straße, Anton-Melzer-Straße, Olympiastraße, Gleiskörper der ÖaB Richtung
Süden bis zur A 12 Inntalautobahn, A 12 Inntalautobahn ostwärts bis zur Sill, Sill bis zur
Brücke auf Gst 1322/1 KG Wilten, gedachte Linie von der Brücke zum Haus Brennstraße
15, Brennerstraße bis zum Hohlweg, gedachte Linie zum südlichen Westportal des
Wiltener Tunnels, Trasse der A 12 Inntalautobahn Richtung Westen bis zur westlichen
Grenze des Gst 1216/23 KG Willen (Feldstraße 13), westliche Grenze dieses
Grundstückes bis zur Feldstraße, Feldstraße ostwärts bis zu der die Feldstraße auf Höhe
des Hauses Feldstraße 11 querenden Gleisanlage, gedachte Linie bis zur Westfassade
des Bahnhofsgebäudes Egger-Lienz-Straße 1, gedachte Linie bis zur Egger-Lienz-Straße.
Ausgenommen hiervon sind die Egger-Lienz-Straße, die Anton-Melzer-Straße, die
Olympiastraße und die Brennerstraße zwischen dem Pierre-de-Coubertin-Weg und dem
Hohlweg.
Zudem werden dieser Zone die Klostergasse von der Brennerbahn ostwärts und die
Trientiner Brücke zugeordnet.

(6)

Die Zone L umfasst alle Straßen innerhalb des durch die nachstehend angeführten
Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Gebietes einschließlich dieser
Straßen bzw. Straßenabschnitfe selbst:
Ostseitige Rampe der Freiburger Brücke, Holzhammerstraße, Egger-Lienz-Straße bis zur
Westfassade des Bahnhofsgebäudes Egger-Lienz-Straße 1, gedachte Linie von der
Westfassade des Bahnhofsgebäudes bis zu der die Feldstraße auf Höhe des Hauses
Feldstraße 11 querenden Gleisanlage, Feldstraße westwärts bis zur westlichen Grenze
des Gst 1216/23 KG Willen (Feldstraße 13), westliche Grenze dieses Grundstückes,
Trasse der A 12 Inntalautobahn bis zur Ausfahrt Innsbruck-West, orografisch rechtes
Innufer bis zur Freiburger Brücke.
Ausgenommen hiervon sind die ostseitige Rampe der Freiburger Brücke, die
Holzhammerstraße und die Egger-Lienz-Straße bis zum Bahnhofsgebäude Egger-LienzStraße 1.

(7)

Die Zone S umfasst alle Straßen innerhalb des durch die nachstehend angeführten
Straßen bzw. natürlichen Gegebenheiten und Gleiskörper umgrenzten Gebietes
einschließlich dieser Straßen bzw. Straßenabschnitfe selbst:
Bachlechnerstraße, westseitige Rampe der Freiburger Brücke, orografisch linkes Innufer
Richtung Westen bis zum Haus Fürstenweg 189, gedachte Linie zwischen Innufer und
Fürstenweg, Fürstenweg, Fischerhäuslweg, Kranebitfer Allee Richtung Westen bis
Vögelebichl, gedachte Linie entlang der östlichen Grundgrenzen der Liegenschaften
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