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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.47

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Diese Ausgabe – 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
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• 332001 – Gewerberechtliche Betriebsanlageverfahren
• 332002 – Vollziehung der Gewerbeordnung
• 332003 – Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze u.
Verordnungen bzw. geweberechtsnaher Vorschriften
Die dargestellten Produkte sind im Falle des hier beschriebenen Referates jeweils einem Kostenträger zugeordnet:
• Produkt 3321 – Vollziehung der Gewerbeordnung
(beinhaltet den Kostenträger 332002 – Vollziehung der Gewerbeordnung)
• Produkt 3322 – Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze und
Verordnungen bzw. gewerberechtsnaher Vorschriften
(beinhaltet den Kostenträger 332003 – Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze u. Verordnungen bzw. geweberechtsnaher Vorschriften)
• Produkt 3323 – Gewerbliches Betriebsanlageverfahren
(beinhaltet den Kostenträger 332001 – Gewerberechtliche Betriebsanlageverfahren)
Kostenrechnungsdaten
des Jahres 2014

Die Kostenrechnungsdaten der Jahre 2013 und 2014 (inkl. Overheadkosten) zeigten bei sämtlichen Kostenträgern ein negatives Ergebnis.
Die Werte für 2014 (in Euro) stellten sich wie folgt dar:
Kostenträger
Gewerberechtliche Betriebsanlageverfahren
Vollziehung der Gewerbeordnung
Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetzte u. Verordnungen bzw. gewerberechtsnaher Vorschriften

Kostenträgererfolg inkl.
Umlagekosten

-242.365
-386.386
-68.863

Die Prüfung der einzelnen Kostenträger zeigte, dass die Personalkosten (ohne Umlagekosten) mit über 99 Prozent der ausschlaggebende
Kostenfaktor sind.
Zuordnung von
Personalkosten –
Empfehlung

Im Rahmen der Prüfung wurde auch die Zuordnung der Personalkosten auf die Kostenträger eingesehen. Die Verteilung der Personalkosten erfolgt auf Grundlage obiger, im Referat definierter Kostenträger
(bzw. Kostenstellen) und richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten. Bei diesem Prüfschritt kam es zu folgenden
Beanstandungen seitens der Kontrollabteilung:


Bei zwei Mitarbeitern stellte die Kontrollabteilung eine Differenz
zwischen der Stundenaufteilung in der Funktionsmatrix und der
prozentuellen Zuordnung in der Kostenrechnung fest. Auffällig war
dies für die Kontrollabteilung deshalb, da zwei weitere Mitarbeiter
mit derselben Stundenaufteilung die rechnerisch richtige Prozentverteilung aufwiesen.

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Zl. KA-02966/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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