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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.51

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Faktorbewertung –
Empfehlung

Wie in der Übersicht auch textlich angedeutet, sind die dokumentierten
Fallzahlen mit einem Faktor bewertet. Dabei sollte diese auch im Referat Bau-, Wasser- und Anlagenrecht gehandhabte Aktenkategorisierung mittels des Faktors offensichtlich den Schwierigkeitsgrad des Aktes bzw. der Bescheiderstellung berücksichtigen und widerspiegeln.
Eine allgemein gültige dokumentierte Beschreibung dieser Bewertungsfaktoren bestand gemäß Rücksprache mit dem zuständigen
Amtsvorstand (sowie dem Referatsleiter) nicht. In dem von der Kontrollabteilung geprüften Referat Gewerbe und Betriebsanlagen wurde/wird die Kategorisierung für Betriebsanlagenakten lt. Information
des Leiters der Dienststelle in 4 Stufen (Faktor 1 bis 4) vorgenommen.
Die Kontrollabteilung erkannte in der praktizierten Faktorbewertung des
Aktenanfalles im Zusammenhang mit der geführten Statistik kein definiertes Ziel bzw. keinen Mehrwert. Im Gegenteil liefert eine derartige
Fallzahlenstatistik nach Meinung der Kontrollabteilung „verwässerte“
Ergebnisse, da nicht tatsächliche, sondern mit gewissen Faktoren bewertete Aktenerledigungen abgebildet werden. Problematisch sah die
Kontrollabteilung auch die lt. erhaltener Auskunft des Referatsleiters
gepflogene Praxis, dass die Faktorbewertung des konkreten Aktes vom
zuständigen Sachbearbeiter vorgenommen wird.
Die Kontrollabteilung empfahl, diese Form der Aktenkategorisierung in
Zusammenhang mit der Dokumentation von statistischen Fallzahlen zu
überdenken. In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die
Dienststelle zu, die Anregung der Kontrollabteilung aufzugreifen. Es
werde gemeinsam mit der Amtsleitung an einer alternativen Lösung
gearbeitet, da dies auch baurechtliche und wasserrechtliche Verfahren
betreffe.

(Keine) weiteren
statistischen
Erfassungen und
Auswertungen
durch die geprüfte
Dienststelle

Generell merkte die Kontrollabteilung zu dieser Statistik betreffend gewerbliche Betriebsanlagenverfahren an, dass diese – gemäß Rücksprache mit dem zuständigen Amtsvorstand – durch händisches Zählen der aktenbezogenen „Statistikblätter“ erstellt wird und die sich daraus ergebenden Fallzahlen sodann quartalsweise erfasst werden. Weitergehende Statistiken bzw. statistische Erfassungen und als Folge
daraus standardisierte statistische Auswertungen werden nicht geführt
und waren daher für die Kontrollabteilung nicht erlangbar.

Inhaltliche
Aufgliederung der
Produktstatistik

Gemäß Rücksprache mit dem zuständigen Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen würden in der erfassten statistischen Fallzahl im Wesentlichen die folgenden inhaltlichen Bereiche abgebildet
werden:


(Erst-)Genehmigungen und Änderungsgenehmigungen von gewerblichen Betriebsanlagen (2014: 112 Fälle; 2013: 95 Fälle)



Anrainerbeschwerden (2014: rund 90 Stück; 2013: rund 60 Stück)



Emissionsneutrale Anzeigen (pro Jahr ungefähr 15 bis 20 Fälle)



Gastgartenanzeigen (pro Jahr ca. 10 bis 15 Stück)

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Zl. KA-02966/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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