Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf

- S.53

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Keine Teilnahme
der Stadt Innsbruck
an der Landesstatistik
im Jahr 2014 –
Empfehlung



Das ursprünglich angestrebte Ziel, 75 % der Verfahren in 3 Monaten abzuschließen, konnte nicht erreicht werden. Im Jahr 2013
konnte ein Wert von 62 % erreicht werden. Ab dem Zeitpunkt der
vollständigen Unterlagen konnten 67 % der Verfahren innerhalb
von 3 Monaten erledigt werden.



Im Jahr 2013 wurden 62 % der antragsgebundenen Verfahren innerhalb von 3 Monaten erledigt. Dies war immer noch als positiv
anzusehen, unter anderem bei Berücksichtigung der zunehmenden
Komplexität der Verwaltungsverfahren (Verfahrenskonzentration)
und der im Wesentlichen gleich gebliebenen Personalressourcen.



Mangelhafte Projektunterlagen waren (nach wie vor) der Hauptgrund für Verzögerungen.

Die Kontrollabteilung hielt fest, dass die Stadt Innsbruck als eine der
neun in Tirol für gewerbliche Betriebsanlagenverfahren zuständige Bezirksverwaltungsbehörde an dieser Verfahrensstatistik des Landes gemäß Auskunft des Referatsleiters seit der vergangenen Statistik für das
Jahr 2013 nicht mehr teilnimmt. Eine Begründung dafür gab es nach
Rücksprache der Kontrollabteilung mit dem zuständigen Leiter des
Referates Gewerbe und Betriebsanlagen nicht.
Aus Sicht der Kontrollabteilung ist eine Teilnahme der Stadt Innsbruck
an der Landesstatistik aus mehreren Gründen überlegenswert:


Nutzung der eigens für anlagenbezogene Verfahren geschaffenen
Statistik-Software des Landes Tirol



De facto derzeit keine alternative Statistikanwendung bei der Stadt
Innsbruck



Vergleichsmöglichkeit mit den übrigen Bezirksverwaltungsbehörden
(bei allen Schwierigkeiten und Einschränkungen des Vergleiches
einer für eine Stadt zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer für den ländlichen Bereich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde)

Auf der Grundlage dieser Überlegungen der Kontrollabteilung wurde
empfohlen, die (erneute) Teilnahme an der Landesstatistik zu prüfen
und gegebenenfalls umzusetzen. Für den Fall, dass die Beteiligung an
der Landesstatistik von der Dienststelle begründbar nicht gewünscht
wird, sollten nach Einschätzung der Kontrollabteilung Überlegungen in
Richtung einer alternativen statistischen Erfassung und Auswertung
(mit allfälligen Vergleichsmöglichkeiten zu anderen Statutarstädten
oder vergleichbaren Bezirkshauptmannschaften) angestellt werden. Im
Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle die Überlegungen der Kontrollabteilung im Hinblick auf eine erneute Teilnahme an der Landesstatistik für Betriebsanlagenverfahren. Es wurde vom betroffenen Referat
jedoch empfohlen, mit einer etwaigen Entscheidung hierüber noch ca.
drei Monate zuzuwarten, da nach dem derzeitigen Wissensstand der
Behörde die Einführung einer einheitlichen bundesweiten Betriebsanlagenstatistik angedacht sei. Nach Ablauf dieser Terminisierung werde
ein entsprechender Umsetzungsvorschlag an die Magistratsdirektion
übermittelt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02966/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

17