Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_16.07.2015.pdf
- S.56
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Vollzug des Voranschlags 2015, in der die Verpflichtung zur Einhaltung
der Skontofristen zur Vermeidung von Belastungen für die Stadt Innsbruck ausdrücklich betont wurde. Im Anhörungsverfahren teilte die Berufsfeuerwehr der Kontrollabteilung mit, dass zukünftig auf die Skontiabzüge verstärkt geachtet werden wird.
Abfertigungszahlung
Die Kontrollabteilung hob im Rahmen der stichprobenartigen lfd. Bestellt keinen Leistungs- legkontrolle eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Finanzverwalaustausch dar
tung und Wirtschaft in Höhe von € 160.000,00 an das Österreichische
Rote Kreuz aus. Auf der Anordnung war als Zahlungsgrund „Abgeltung
Abfertigungszahlung 2015“ vermerkt. Die Auszahlung ist budgetär über
die Haushaltsstelle 1/530000-728100 Rettungsdienste – Entgelte für
sonstige Leist.- Freiwillige Rettung Ibk abgewickelt worden. Der Auszahlungsanordnung war keine Rechnung, sondern ein Ansuchen zur
Abfertigungsabgeltung in Höhe von € 160.000,00 der Freiwilligen Rettung Innsbruck beigelegt.
Hinsichtlich der bei der Auszahlung verwendeten Post 728 – Entgelte
für sonstige Leistungen – war die Kontrollabteilung der Meinung, dass
in diesem Fall kein unmittelbarer Leistungsaustausch zustande kam
und es sich daher um eine Zuwendung bzw. Subvention handelte. Für
eine Leistung, der keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht,
wird im Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände
die Post 755 – laufende Transferzahlungen an Unternehmungen – vorgeschrieben.
Abfertigungen
Freiwillige Rettung
Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit zeigten,
dass die Stadt Innsbruck (lt. den vorliegenden Unterlagen) mit Subventionszuschüssen bis zum 30. Juni 2011 die tatsächlich anfallenden Abfertigungszahlungen der Freiwilligen Rettung Innsbruck übernahm. Mit
der Neugründung der Gesellschaft „Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige
Rettungsdienst GmbH“ im Jahr 2011, sind die Abfertigungen bis Dezember 2012 von der GmbH selbst getragen und ausbezahlt worden.
Der Vereinsvorstand der Freiwilligen Rettung Innsbruck ersuchte im
Jahr 2013 aufgrund der Höhe der finanziellen Belastung durch die Abfertigungen einen gemeinsamen Lösungsansatz mit der Stadt
Innsbruck zu finden. In Summe wurde aus damaliger Sicht ein finanzieller Gesamtaufwand für Abfertigungszahlungen in Höhe von
€ 1.452.181,31 von der Gesellschaft errechnet (inkl. 2012 bereits geleistete und zukünftige Abfertigungen bis 2043).
Der Vorstand des städtischen Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte mittels Schreiben vom 12.04.2013 (Zl. IV-4124/2013) dem
Geschäftsführer der Freiwilligen Rettung Innsbruck mit, dass nach
Rücksprache mit Frau Bürgermeisterin, die Finanzverwaltung angewiesen wurde, ab dem Voranschlag 2014 jährlich einen Betrag von
€ 160.000,00 für die Abfertigungszahlungen zu budgetieren um den
voraussichtlichen Geldbedarf bis zum Jahr 2043 Zug um Zug abzubauen. Die städtischen Gremien wurden mit dieser Thematik nicht explizit beschäftigt. Die betroffene Haushaltsstelle 1/530000-728100
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Zl. KA-02684/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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