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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf

- S.10

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26.1.20 Bergisel Betriebsgesellschaft
mbH wird, FIS Nordische Ski
WM 2019
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Onay; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und
Gesundheit vom 04.07.2019:
Der Bergisel Betriebsgesellschaft mbH
wird für die FIS Nordische Ski WM 2019
eine Subvention in Höhe von € 270.000,-genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Subventionsanträge des Ausschusses für
Sport und Gesundheit vom 04.07.2019:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
26.2

Bereich "Gesundheit"

Beschluss (einstimmig):
Subventionsanträge des Ausschusses für
Sport und Gesundheit vom 04.07.2019:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" werden gemäß Beilage genehmigt.
27.

Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe für den Bereich
"Soziales"

Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Soziales
und Wohnungsvergabe vom 03.07.2019:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für
den Bereich "Soziales" werden gemäß
Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 18./19.07.2019

28.

MagIbk/28193/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B27, Pradl, Bereich zwischen Premstraße und
Kaufmannstraße östlich des
Wetterherren-weges sowie
Premstraße 21 bis 31 und 24, 26,
Schullernstraße 12 und 5 - 21,
Kaufmannstraße 2, 16a - 34 und
40 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B24), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.07.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B27, Pradl, Bereich zwischen Premstraße und Kaufmannstraße
östlich des Wetterherrenweg sowie Premstraße 21 bis 31 und 24, 26, Schullernstraße 12 und 5 bis 21, Kaufmannstraße 2, 16a bis 34 und 40 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. PR-B24), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.