Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf
- S.22
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(zu Punkt 23.)
Zl. KA-05427/2019
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2019
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2019 eingehend behandelt und erstattet
mit Datum vom 09.07.2019 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.05.2019, Zl. KA-05427/2019
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Periodenreine
Von der Kontrollabteilung wurde ein Auszahlungsbeleg des Amtes für
Verbuchung betreffend Präsidialangelegenheiten der MA I über den Betrag von brutto
eine Anwaltsrechnung
€ 7.354,78 an einen Rechtsanwalt behoben.
Auffällig geworden ist diese Auszahlung deshalb, da die zugrundeliegende Rechnung des Anwaltes mit Datum 27.12.2018 datiert war und
den Abrechnungszeitraum 14.12.2017 bis 27.12.2018 betraf. Die Kontrollabteilung zeigte sich daher verwundert darüber, dass diese Faktura erst am 22.01.2019 in den Buchungsworkflow eingespielt und somit
auch erst am 24.01.2019 zu Lasten des aktuellen Haushaltsjahres
2019 freigegeben worden ist. In Bezug auf die dargelegten Rechnungsdetails vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass diese
Auszahlung korrekterweise das Haushaltsjahr 2018 belasten hätte
müssen.
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Zl. KA-05427/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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