Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf
- S.10
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ist, oft der Spekulation unterliegt. Da gibt es
aber Gedanken, dass alles, was an nichtrückzahlbaren Zuschüssen ausbezahlt wurde, an das Wohnbauförderungsdarlehen
anzuhängen, wenn es ausfinanziert ist. Das
trifft nämlich die versuchte Spekulation und
bringt Geld in den Wohnbauförderungstopf
zurück, wo es zirkuliert und immer wieder
jenen zu Gute kommt, die es auch tatsächlich brauchen.
In Bezug auf die Wohnbauungerechtigkeit
möchte ich anmerken, dass es an den oft
nicht nachvollziehbaren, auch vom Bundesgesetzgeber verschuldeten Formen der
Mietzinsbildung, liegt. Jemand lebt in einer
guten Wohnung, sehr günstig oder in einer
schlechten Wohnung sehr teuer. Obwohl wir
das zwar nicht direkt beeinflussen können,
können wir Druck machen. Und der Druck
wächst! Der Österreichische Städtebund hat
keine unwichtige Rolle darin, den Bundesgesetzgeber aufzufordern, sich ein neues
Modell, mit viel mehr staatlicher Regulierung der Mietzinsbildung einfallen zu lassen! Das sage ich hier ganz offen.
Interessant waren bei dieser Tagung auch
die Vorschläge zur Reduzierung der Wohnbau-Inflexibilität. Beispielsweise sollten bei
jedem größeren Wohnbauprojekt auch
Smartwohnungen eingeplant sein. Sie sollten etwas kleiner und in der Ausstattung,
bei gleichbleibender Qualität, etwas einfacher sein. Sie sollten für einen bestimmten
Zeitraum günstiger vermietet werden, sodass sie dann wieder vergeben werden
können. Dasselbe sollte für Startwohnungen
für junge Menschen und natürlich für das
Wohnen in einer Wohngemeinschaft gelten.
Wie wir wissen, ist der Trend zum Singlehaushalt ungebrochen.
Ich sage es immer wieder, dass es nicht der
Weisheit letzter Schluss sein kann, jedem
Single Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer,
Bad, Terrasse, Waschmaschinenraum, Abstellraum und so weiter, zu geben. Es gibt
Lebensphasen, in denen man durchaus die
Privatheit will, aber auch jene wo man gemeinschaftlich wohnen kann und will. Da
sollte man auch bei größeren Wohnanlagen
viel flexibler sein und zumindest Pilotweise
anfangen, solche Wohneinheiten miteinzuplanen. Das würde vielleicht auch Druck
vom studentischen Wohnungsmarkt nehmen, neben dem Bau von Studierendenheimen.
GR-Sitzung 16.5.2013
Ich bin zuversichtlich, dass wir das angehen
werden. Ich glaube, dass die Tagungen im
Februar und März 2013 eine gute Grundlage gelegt haben. Wir dürfen das aber nicht
in der Schublade belassen, sondern wir
müssen mit diesen Papieren und diesen
Unterlagen arbeiten. Ich denke, dass der
Wille dazu, nicht nur bei den VertreterInnen
der Koalition, sondern ich gehe davon aus,
auch bei allen MandatarInnen, vorhanden
ist. Ich kann nur sagen, dass wir es angehen sollten. (Beifall)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich habe meine
Ausführungen in drei Teile geteilt. Einmal
stelle ich die Fragen: "Was kann der Bund
tun? Was ist von Landesebene aus, zu bewerkstelligen und was könnten die Beiträge
der Stadt Innsbruck sein?"
Beim Bund ist es so, dass mit der Änderung
des Mietrechtsgesetzes (MRG) im Jahre 1994, sicherlich gravierende Nachteile zu
Lasten der MieterInnen passiert sind. Mit
dem Zulagensystem, das für niemanden
mehr überschaubar ist und das auf dem
privaten Wohnungsmarkt grassiert, ist etwas passiert was nicht passieren hätte sollen. Ich würde mich sehr freuen, wenn auf
Bundesebene hier wirklich eine Initiative
gestartet würde, um wieder einen größeren
Schutz für MieterInnen einzubauen.
Ich finde auch die Idee der Innsbrucker
Grünen (GRÜNE), die ursprünglich genannt
wurde von Maria Vassilakou, gut: Man muss
sich überlegen ob es eine Deckelung für die
Vermietung gibt. Auch das wäre sicherlich
im Sinne von leistbarem Wohnen.
Wie bereits erwähnt wurde, kann mit
Raumordnung sehr viel bewerkstellig werden, was leistbares Wohnen betrifft. Sie hat
uns schon seit einigen Jahre entsprechende
Möglichkeiten in die Hand gegeben. So zum
Beispiel die Widmung von Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau. Ich darf
dazu sagen, dass das nicht nur bei Neuwidmung passieren kann, sondern auch bei
bestehenden Baulandswidmungen. Ich
denke, dass die Stadt Innsbruck das jetzt
bei der Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO), als starkes
Instrument für leistbaren Wohnbau, sehr
griffig überprüfen wird müssen. Es gibt natürlich die vorgezogenen Erschließungsbeiträge, wobei ich mir noch nicht ganz sicher
bin, was diese wirklich an Mobilisierung