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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf

- S.105

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und Feststellungen der Jahresabschlüsse (großteils März und April,
jedenfalls nie später als Mai) dokumentiert.
Prüfung und
Feststellung der
Jahresabschlüsse

Die Beschlussfassung der Gesellschafter über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes
und die Entlastung des Geschäftsführers hat lt. § 35 Abs. 1 Z 1
GmbHG in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres für das
abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erfolgen. Seit Gesellschaftsgründung
wurde dieser gesetzlichen Verpflichtung vollinhaltlich entsprochen.

Offenlegung

Das für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung in § 277 UGB
in Verbindung mit § 278 leg. cit. verankerte Erfordernis zur Offenlegung
des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag
hat die Gesellschaft seit deren Gründung vollständig beachtet.
4 Beauftragungskette Land Tirol – Stadt Innsbruck – IKB AG – AAG /
Verträge AAG mit IKB AG und ATM
4.1 Historische Entwicklung der Beauftragungskette

Ausgliederung
städtischer Betriebe

Die Stadt Innsbruck hat im Jahr 1994 einzelne städtische Betriebe der
kommunalen Daseinsvorsorge, u.a. die Mülldeponie Ahrental, aus ihrem unmittelbaren Einflussbereich ausgegliedert und an die IKB AG
übertragen. Im Jahr 1998 sind weitere betriebliche Einrichtungen, nämlich die „Stadtentwässerung“ sowie die „Abfallsammlung“, einer Ausgliederung zugeführt bzw. in die IKB AG eingebracht worden. Mit Kaufvertrag vom 04.02.1998 wurde die IKB AG zugleich mit der Erfüllung
der die Stadt Innsbruck gemäß den Bestimmungen des damals gültigen TAWG treffenden Pflichten betraut.
Im Zusammenhang mit der „Abfallsammlung“ merkte die Kontrollabteilung an, dass es sich hierbei um den letzten Geschäftsbereich der IKB
AG handelt, bei dem die Gebührenhoheit noch bei der Stadt Innsbruck
liegt.

Abfallwirtschaftliche
Kooperation IKB AG
mit ATM

Ebenfalls im Jahr 1998 haben die IKB AG und ATM eine langfristige
abfallwirtschaftliche Kooperation vereinbart. Inhalt dieser Punktation
waren vor allem die gemeinsame Bewirtschaftung des Abschnittes III
der Deponie Ahrental sowie die Errichtung einer Betriebsgesellschaft
zum Zwecke der laufenden Betriebsführung des Deponieabschnittes III.
Auf Basis der soeben angeführten Übereinkunft, deren Umsetzung mit
01.04.1999 begonnen hat, wurden ab dem genannten Datum auch
„Abfälle“ aus dem Entsorgungsgebiet der ATM in die Deponie Ahrental
eingebracht. Mit Datum 01.04.2001 wurde schließlich die ABG mit der
Betriebsführung der Deponie Ahrental betraut.
Für das nächste gemeinsame Projekt der IKB AG und ATM, nämlich
die Errichtung und den Betrieb einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA), wurde der Weg einer neu zu gründenden
Gesellschaft, der „Abfallbehandlung Ahrental GmbH“ (AAG), am
Standort Ahrental gewählt.

Zuschussverpflichtungen

Zl. KA-10734/2012

Noch vor Gründung der AAG haben sich die IKB AG und ATM für den
Fall eines Reorganisationsbedarfes der zu gründenden Gesellschaft
geeinigt, Zuschussverpflichtungen bis zu einem Maximalbetrag in der
Höhe von jeweils € 750,0 Tsd. zu leisten. Der Vertrag wurde von den
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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