Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 07-Mai-geschwaerzt.pdf
- S.7
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sicht über die, im nächsten Kalenderjahr
geplanten, Initiativprüfungen zu erstellen
und dem Landtagspräsidenten zur Kenntnis
zu bringen. Auch wenn der Prüfplan des
Landesrechnungshofes (LRH) vertraulich zu
behandeln ist, halte ich fest, dass für das
Jahr 2013 keine Prüfung, die Regionalbahn
betreffend, angesetzt ist.
Die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
und der Landesrechnungshof (LRH) pflegen
seit Jahren einen freundschaftlichen Kontakt und stimmen in ihrer Verpflichtung,
dass auch Rechnungskontrollbehörden einen effizienten Ressourceneinsatz zu befolgen haben, alljährlich ihre Prüfpläne ab.
Eine Doppel- oder Parallelprüfung würde im
Prinzip der Sparsamkeit widersprechen.
Aus den hier angeführten Gründen kann der
Landesrechnungshof (LRH) derzeit keine
Prüfung des Regionalbahnprojektes durchführen. Er behält sich jedoch vor, zu gegebener Zeit, wiederum dem Tiroler Landtag,
über den Verlauf der Abwicklung des Regionalbahnprojektes zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Reinhard Krismer."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
6.
I-OEF 68/2013
PächterInnen der Kleintieranlage
Tiergartenstraße, vertreten durch
"""""""""""""""""""" """""""""""""" """"""""" """"""""""""""""",
Baubewilligung für Gartenhäuschen, Petition
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest ein
Schreiben der Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat, vom 16.5.2013:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Es wird gebeten, den Mitgliedern des Gemeinderates unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen" Folgendes bekannt zu
geben:
Es darf mitgeteilt werden, dass am
18.4.2013 """"""""""""""" """"""""""""""""""""""""" im Auftrag von
weiteren 31 MitunterzeichnerInnen mit
Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck im
Büro der Bürgermeisterin eine Petition gem.
§ 49 Innsbrucker Stadtrecht (IStR), betreffend Kleingartenanlage Tiergartenstraße,
GR-Sitzung 16.5.2013
Baubewilligung für Gartenhäuschen eingereicht hat. Diese Petition wurde am
15.5.2013 in elektronischer Form an die
MandatarInnen des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck weitergeleitet. Es wird darauf hingewiesen, dass das Original gemäß
§ 49 Abs. 2 Innsbrucker Stadtrecht (IStR) in
der Mag.-Abt. I, Kanzlei für Gemeinderat
und Stadtsenat, Zimmer 2302 bis 2312,
2. Stock des Rathauses, Maria-TheresienStraße Nr. 18, zur Einsichtnahme durch die
Mitglieder des Gemeinderates bereitgehalten wird.
Der Magistratsdirektor
Dr. Bernhard Holas."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
7.
StR Mag. Dr. Platzgummer Christoph, Beurlaubung
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest ein
Schreiben der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) vom 14.5.2013:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Gemäß § 16a, erster und zweiter Satz des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Beantrage ich vorläufig meine
Beurlaubung von 1.6.2013 bis 31.12.2013.
Dies ist im Umstand begründet, dass einerseits meine beruflichen Aufgaben mittlerweile quantitativ und qualitativ ein, mit der,
nach meinem Verständnis von engagierter
politischer Tätigkeit, kaum noch vereinbares
Ausmaß angenommen haben und andererseits dies - wie ich meine - die neue politische Ressortverteilung meinem Verantwortungsbereich im Amt der Tiroler Landesregierung betreffend erfordert, um von vornherein den Anschein einer möglichen Beeinträchtigung pflichtbewusster und loyaler
Amtsführung auf Verwaltungsebene hier
und politischem Engagement dort zu vermeiden.
Mit besten Grüßen
Dr. Christoph Platzgummer."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.