Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.122

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- 443 -

benertragsanteilen im Rahmen des Finanzausgleichs gerechnet?

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1/273010-510080 Geldbezüge-VBAngestellte (Stadtbibliothek)

Antwort: Die Planung der Einnahmen erfolgt aufgrund der Erfahrungswerte und der
Prognose durch das Bundesministerium für
Finanzen (BMF). Die Höhe der Abgabenertragsanteile hängt von sehr vielen, durch die
Stadt Innsbruck nicht beeinflussbaren Faktoren ab. Es werden daher keine überplanmäßigen Einnahmen budgetiert.

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1/273010-700100 Mietzinse (Stadtbibliothek)

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1/324000-755000 lfd. Transferzlg.Landestheater Betriebsabgang

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1/411000-751001 lfd. Transferzlg.Land hoheitl. Mindestsicherung n.
TMSG

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1/411000-751011 lfd. Transferzlg.Land privatrechtl. Mindestsicherung
st. n.

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1/411000-751021 lfd. Transferzlg .Land privatrechtl. Mindestsicherung/MD

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1/411000-751031 lfd. Transferzlg. Land - Tiroler Grundversorgungsgesetz

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1/413000-751001 lfd. Transferzlg. Land Rehabilitation

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1/420000-755100 lfd. Transferzlg.SD-Abgangsdeckung

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1/420000-768100 Zuwendungen
ohne Gegenleist. - Altenhilfe in Heimen

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1/426000-728000 Entgelte für sonstige Leistungen (Flüchtlingshilfe)

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1/439000-751001 lfd. Transferzlg .Land Jugendwohlfahrt

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1/480010-751001 lfd. Transferzlg.Land-Teilersatz Mietenbeihilfe

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1/590000-751001 lfd. Transferzlg.Land-TGF (Krankenanstaltenfonds)

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1/899300-755200 lfd. Transferzlg.Abgangsdeckung (Gestellungsbetrieb)

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1/930000-751001 GA 4000 26 lfd.
Transferzlg .- Land (Landesumlage)

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1/875000-755100 lfd. Transferzlg.IVB und Stubaitalbahn GmbH

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1/875000-755130 lfd. Transferzlg.Betriebsabgang (IVB und Stubaitalbahn. GmbH)

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1/875000-775000 Kap.Transferzlg .Gesellschafterzuschuss (IVB)

Frage 11: Kann eine über die Höhe der
Inflationsanpassung hinausgehende Erhöhung städtischer Abgaben und Gebühren in
der Gemeinderatsperiode 2018 bis 2024
ausgeschlossen werden?
Antwort: Die Kompetenz zur Erhöhung der
städtischen Abgaben und Gebühren liegt
beim Gemeinderat (soweit die Gebühren
hoheitlich sind).
Eine Erhöhung über die Inflationsrate hinaus ist rechtlich insoweit möglich, als
dadurch das doppelte Jahreserfordernis für
die Erhaltung und den Betrieb der entsprechenden Gemeindeeinrichtungen nicht
überschritten wird (Äquivalenzprinzip).
Frage 12: Kann das in den vergangenen
Jahren umgesetzte Subventionsvolumen
der Landeshauptstadt Innsbruck in der Gemeinderatsperiode 2018 bis 2024 in jedem
Fall in allen Bereichen (Sport, Kultur, Bildung/Gesellschaft, Soziales …) zumindest
nominell in derzeitiger Höhe aufrechterhalten werden? Falls nein, in welchen Bereichen und in welchem Umfang sind Kürzungen geplant bzw. erforderlich?
Antwort: Den Jahressubventionen liegen
Verträge zugrunde, die eingehalten werden
müssen. Im Bereich der Sondersubventionen wird die Entscheidung je Einzelfall getroffen und es wird sorgfältig abgewogen,
ob ein Projekt förderungswürdig ist oder
nicht. Daher ist keine Aussage über das
Subventionsvolumen der Jahre 2018 bis
2024 möglich.
Frage 13: Welche Entwicklung ist in der
Gemeinderatsperiode 2018 bis 2024 im
Hinblick auf nachfolgende Haushaltsstellen
jeweils zu erwarten?
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1/080000-760080 Pensionen und
sonstige Ruhebezüge

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1/080000-760180 Rentenzuschüsse
an ehemalige Vertragsbedienstete

GR-Sitzung 12.07.2018