Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.127

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kation und Bürgerservice, liegen, sind aktuell keine Evaluierungen vorgesehen.
Frage 3: Welche Projekte wurden nicht weiterverfolgt und warum nicht?
Antwort: Als Beispiel für ein frühzeitig abgeschlossenes Bürgerbeteiligungsprojekt
kann der Prozess "Rad- und Fußweg Nagillergasse" angeführt werden. Gemeinsam
mit den dort lebenden Personen sollte in
Jahr 2015 eine Lösung für eine durchgehende, KFZ-freie innere Erschließung des
Gebiets zwischen Mitterweg, Exlgasse, Dr.Stumpf-Straße und Rehgasse gefunden
werden. Aus den unterschiedlichen Interessensgruppen wurde ein BewohnerInnenbeirat gewählt, der anschließend drei verschiedene Varianten zur Abstimmung vorlegte.
Im Herbst 2015 stimmten die AnrainerInnen
gegen eine innere Erschließung. Mit der
Übergabe des Ergebnisses an die Politik
wurde der Bürgerbeteiligungsprozess in der
Nagillergasse im Herbst 2015 abgeschlossen.
Frage 4: Welche Unternehmen wurden für
die Prozessbegleitung beauftragt?
Antwort: Siehe Antwort 1: Eine Übersicht
der Beteiligungsprozesse und veranstaltungen inklusive ProzessbegleiterInnen findet sich im Datenblatt "StaedtischeBeteiligungsprozesse".
Frage 5: Auf Basis welcher Informationen
wurden die Aufträge vergeben (konkrete
Projektbeschreibung, Anforderungsprofil
etc.)?
Antwort: Die Vergabe bei Bürgerbeteiligungsprozessen orientiert sich grundsätzlich am "Leitfaden für die MitarbeiterInnen
der Innsbrucker Stadtverwaltung zur Initiierung von Beteiligungsverfahren" (vgl. Vorlage: work in progress: Dezember 2013) sowie den geltenden Vergaberichtlinien für
öffentliche Ausschreibungen.
Beim Prozess "Mühlau 2020", der von der
Mag.-Abt. I, Medien, Kommunikation und
Bürgerservice (zum Zeitpunkt 2015: "Stabsstelle Kommunikation und Medien"), abgewickelt wurde, wurde erstmals ein BürgerInnenrat einberufen: Am 14.01.2015 fand eine
erste Besprechung mit den BürgerInnen
statt, in der die Frage des BürgerInnenrates
diskutiert wurde. Da die VertreterInnen aus
Mühlau hier noch mehr Informationen
wünschten, wurde ein eigener Termin am
GR-Sitzung 12.07.2018

05.02.2015 organisiert, zu dem der Vorsitzende des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft,
GR Onay zwei Experten – Georg Mahnke
und Lukas Weiß BSc – einlud, um den BürgerInnenrat zu präsentieren. Die VertreterInnen meldeten sich anschließend mit ihrer
Entscheidung für einen BürgerInnenrat am
24.02.2015 retour.
Da mehrere nachhaltige BürgerbeteiligungsProzesse anstanden, fand eine generelle
Marktanalyse vom 17. bis 27.02. statt. Drei
Prozessbegleiterbüros wurden anschließend – im Rahmen des vergaberechtlichen
Verfahrens einer sogenannten "Direktvergabe" – eingeladen, vor einer Kommission (vier BürgerInnen, die damalige Bgm.in
Mag.a Christine Oppitz-Plörer und
GR Onay) ihre Konzepte sowie Preisvorstellungen zu präsentieren. Als Vorgabe wurden anhand der Erfahrungen aus Anpruggen 300 Arbeitsstunden anvisiert sowie ein
verbindliches Gesamtangebot angefordert.
Aufgrund ihrer Erfahrung, der Personalkapazität sowie des Konzeptes, aber auch des
Preises kristallisierten sich aus den Bewertungen der Kommission die Bietergemeinschaft Co:retis und "Raum für Gemeinwesen und Entwicklung" als Siegerin heraus.
Frage 6: Wie viel haben die jeweiligen Prozesse gekostet und aus welchem Budgetposten wurden diese finanziert?
Antwort: Laut Stadtsenatsbeschluss vom
04.05.2016, "Leitbild – Qualitative Standardfestlegung der Öffentlichkeitsbeteiligung in
städtischen Projekten", orientieren sich Beteiligungsprozesse am "Leitfaden für die
MitarbeiterInnen der Innsbrucker Stadtverwaltung zur Initiierung von Beteiligungsverfahren"
(vgl. Vorlage: work in progress: Dezember
2013).
Im ersten Schritt ist im Rahmen des "Kurzchecks zum Projektvorhaben" (vgl. Leitbild
Initiierung – I) zu prüfen, wer Projektträger
des Gesamtvorhabens ist: Handelt es sich
um ein Beteiligungsvorhaben eines Amtes/einer Fachdienststelle oder um ein (ämter)übergreifendes Beteiligungsverfahren?
Bei einem Beteiligungsprozess eines Amtes/einer Fachdienststelle trägt diese/s als
ProjektträgerIn die einhergehenden Kosten
des Gesamtvorhabens. Hier gilt – laut Leitli-