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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.143

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- 464 -

se pönalisiert wurden. Es ist eine äußerst kurze Bauzeit für ein derartiges
Projekt von nur 7 Monaten angeführt.
Es hätte sowohl dem Auftraggeber IIG
(Fachmann) und dem Generalplaner
(Fachmann) klar sein müssen, dass
dieser Zeitplan nicht realistisch ist. Es
werden die Vorlagen der konzeptionellen und detaillierten Terminpläne verlangt. In wie weit wurden Pönalen ausgesprochen, bei welchen Firmen in
welcher Höhe?
60. Ab welchen Zeitpunkt war erkennbar,
dass die Termine nicht halten können?
(Bitte genaues Datum anführen)
61. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 8, Punkt 2.2.4) ist für die Hangwasserableitung und in Zusammenschau mit dem Ramsbach ein Hochwasserretentionsonsprojekt laut Wildbach und Lawinenverbauung erforderlich. Die durch das PKB Projekt ausgelösten Kosten für dieses Hochwasserretentionsprojekt sind in der Auflistung
der detaillierten Kosten im Schreiben
vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an
Bürgermeister Willi nicht aufgelistet.
Um welche Kosten handelt es sich?
62. Warum sind diese Kosten für das
Hochwasserretentionsprojekt nicht angeführt?
63. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 8, Punkt 2.3) wurden nur zwei
Firmen zur Angebotslegung für die
Seilbahntechnik der PKB eingeladen
und das bei einem Auftragsvolumen
von € 12 Mio. Hier ist der Verdacht gegeben, dass eine erhöhte Bewerberzahl den Vergabepreis für den Steuerzahler positiv beeinflussen hätte können. Warum wurden nur zwei Anbieter
für die Seilbahntechnik eingeladen?
64. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 15, Punkt 3.1) wurde die PKB so
konzeptioniert, dass diese bei starkem

GR-Sitzung 12.07.2018

Wind den Betrieb aufrechterhalten
kann. Ist dieser Sachverhalt gegeben?
65. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 8, Punkt 3.2) wird festgestellt,
dass die Verantwortlichen Vertreter des
Auftraggebers laufend mit dem Generalplaner zusammenarbeiten um die
Kosten möglichst gering zu halten.
Nach Auswertung von 81 % gesicherten Angeboten mit verbindlichen Angeboten konnten für die Hochbauten
Baukosten in der Höhe von € 19,9 Mio.
angegeben werden. Diese Kostenaufstellung wurde von der IIG (lnnsbrucker
Immobiliengesellschaft) mehrfach geprüft und als vollständig und plausibel
bewertet. Die Kosten aus den Losen
1/2/3/4/5/6/7/8/9/12/13/15/16/17/18/19/
20/21/22/23/24/24a/25/26/27/28/29/31/l
nfosystem/ Erdarbeiten/ Zugangskontrolle / Beschilderung/ Parkraum/ Energieversorgung betragen € 44,1 Mio.,
was eine Kostenüberschreitung zu Lasten des Steuerzahlers von € 24,2 Mio.
(=plus 121 %) beträgt. (=Differenz laut
Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15_2.2017 (Seite 8, Punkt 3.2 zum Kostenplan (Spalte
5 Prognose)) im Schreiben vom
8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi.) Wie ist bei 81 % verbindlichen und von der IIG geprüften
Angeboten eine Kostenüberschreitung
von plus 121 % zu den verbindlichen
Angeboten erklärbar?
66. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 14) wird die Kosteneinschätzung
der Beschneiungsanlage und den Pistenbau mit € 1,7 Mio. angenommen. In
der Kalkulation auf Seite 16, Punkt 3
desselben Schreibens werden diese
Leistungen mit € 2,59 Mio. beziffert. Im
Schreiben vom 6.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi beträgt
die Summe aus Los 14/Piste Heiligwasserwiese und Speicherteich € 2,72
Mio. Dies ergibt eine Kostenüberschreitung von plus 160 % und die Position
Pisten bau ist hier aller Wahrschein-