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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.145

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- 466 -

an den Gemeinderat vom 15.02.2017
Seite 19 Punkt 3.13 wird festgestellt,
dass € 1,94 Mio. an infrastrukturellen
Leistungen auszugeben sei. Im Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck
an Bürgermeister Willi findet sich dazu
nur die Position Infosysteme mit
€ 0,13 Mio. und die Dienstbarkelten
von € 0,136 Mio. Damit ergibt sich eine
Differenz von € 1,67 Mio., welche nicht
in Verwendung stehen. Wo wurden
diese € 1,36 Mio. eingerechnet / rückgerechnet?
80. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 20) Unter Projektnebenleistungen wird eine Reserve von € 3,0 Mio.
angeführt. Im Schreiben vom 8.6.2018
der Stadt Innsbruck an Bürgermeister
Willi und der dortigen Kalkulation ist die
Reserve mit € 3,47 Mio. angegeben
und davon wurden für die Wasserversorgung € 1,2 Mio. ausgegeben, womit
noch € 2,27 Mio. an Reserve vorhanden wäre. Wofür ist angedacht, diese
Reserve zu verwenden?
81. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 6 unter "Meilenstein 2") wird
festgestellt, dass das Projekt PKB in
Form Ausschreibungspaketen zur Kostenfindung ausgeschrieben wird. Im
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1) wird festgehalten, dass die IIG
(lnnsbrucker Immobilien Gesellschaft=
Tochterfirma der Stadt Innsbruck) im
Auftrag des Auftraggebers Stadt Innsbruck die Kalkulation auf Plausibilität
und Korrektheit prüft und geprüfte Dokumente bestätigt. Zudem wird erklärt,
dass die Vertreter des Auftraggebers
(Stadt Innsbruck), nämlich der Stadtsenat sich regelmäßig über Projektverlauf und -fortschritt berichten lässt. Die
Kostenüberschreitungen zur Kostenkalkulation waren zumindest vor dem
Baubeginn bekannt. Wie konnte die HG
dermaßen ausufernde Kostenüberschreitungen akzeptieren und den Start
der Bauarbeiten zulassen?
GR-Sitzung 12.07.2018

82. Haftet die IIG dafür?
83. Wenn ja, in welcher Höhe?
84. Wenn nein, warum nicht?
85. Wie konnte der Stadtsenat bei derartig
ausufernden Kostenüberschreitungen
den Baubeginn zustimmen?
86. Im Zuge der Bautätigkeiten wurde laut
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite
1- 3 der Tabelle) mehrfach die Kostenüberschreitung mit Baugrundproblemen
beschrieben. Wurden hier Baugrunderforschungen im Vorfeld (Prüfschlitze
und geologische Auswertungen)
durchgeführt?
87. Wenn ja, in welchem Umfang?
88. Wenn nein, warum nicht?
89. Welche Verantwortung ergibt sich daraus gegenüber dem Bodenmechaniker
und Geologen? (Haftung, Regress, ... )
90. Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite 1
- 3 der Tabelle) mehrfach die Kostenüberschreitung mit Terminproblemen
beschrieben und daraus folgenden
Kostensteigerungen. Wurden die Terminpläne grob, fein, und detailreich
entsprechend erstellt?
91. Wurden seitens des Generalplaners
rechtzeitig auf die Terminprobleme hingewiesen?
92. Wenn ja, in welcher Form?
93. Wenn nein, warum nicht?
94. Hat der Auftraggeber Maßnahmen ergriffen um diese Terminprobleme kostengünstig in den Griff zu bekommen?
95. Wenn ja, in welcher Form?
96. Wenn nein, warum nicht?
97. lm Zuge der Bautätigkeiten wurden laut
Schreiben vom 8.6.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seite l3 der Tabelle) mehrfach die Kostenüberschreitung mit ausgelasteter Baukonjunktur beschrieben. Wurde der
Auftraggeber rechtzeitig vom Generalplaner davon unterrichtet?