Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.176
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Beantragung von Fördermitteln aus den bundesweiten Fördertöpfen
„Intermodale Schnittstellen“ durch das Land Tirol und „klima aktiv
mobil“ durch die Stadtgemeinde Innsbruck
Finanzierung durch Fördermittel, durch Investitions- und Betriebskostenzuschüsse von Land Tirol und Stadtgemeinde Innsbruck sowie in Form eines Eigenanteils der IVB
Inbetriebnahme des Fahrradverleihsystems innerhalb des Jahres
2012
Finanzierung
Zum Zeitpunkt März 2012 wurden die Gesamtprojektkosten mit
€ 737.410,00 veranschlagt. Die Finanzierung sollte ca. zur Hälfte durch
das Land Tirol mit € 110.611,50, die Stadt Innsbruck mit € 127.413,50
und die IVB mit € 130.680,00 erfolgen. Für die Finanzierung der weiteren Hälfte wurden Förderungen durch „klima aktiv mobil“ in Höhe von
€ 237.255,00 und „Intermodale Schnittstellen“ in Höhe von
€ 131.450,00 veranschlagt.
Intermodale
Schnittstellen
Nach positiver Beurteilung des eingereichten Projektantrages wurde
dem Fahrradverleihsystem bereits im Dezember 2011 eine maximale
Fördersumme von € 131.450,00 aus dem Förderprojekt „Intermodale
Schnittstellen“ zugesprochen. Förderungen aus dem Fördertopf „klima
aktiv mobil“ wurden jedoch nicht abgerufen.
Land Tirol
In der Sitzung der Landesregierung vom 30.10.2012 erfolgte im Rahmen des „Tiroler Mobilitätsprogramm“ die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von € 110.000,00.
Im Vergleich zum März des Jahres waren zu diesem Zeitpunkt Fördermittel aus dem Topf „klima aktiv mobil“ nicht mehr berücksichtigt worden. Der Entfall des vorgesehenen Förderbetrages in Höhe von
€ 237.255,00 wurde durch Erhöhung der Beiträge von Stadt Innsbruck
(+ € 82.586,50) und IVB (+ € 158.870,00) geschlossen.
Stadt Innsbruck
Im September 2012 erfolgte seitens der Stadt Innsbruck eine unverbindliche Zusage, sich am Betrieb des Fahrradverleihsystems für einen
Zeitraum von drei Jahren mit insgesamt rd. € 210.000,00 beteiligen zu
wollen. Im April 2014 erfolgte der Beschluss des Stadtsenats, in den
ersten drei Jahren jeweils € 70.000,00 als Subvention in Form einer
Gesellschaftereinlage bereitzustellen.
Im Juli 2016 beschloss der Innsbrucker Stadtsenat, auch künftig eine
jährliche Subvention in Höhe von nunmehr € 35.000,00 zu gewähren.
6 Förderung
6.1 Sanfte Mobilität – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr – ISR4
Beantragung von
Fördergeldern
Im Zuge der Installierung des Fahrradverleihsystems wurde beim Klima- und Energiefonds um Förderung im Rahmen des Jahresprogramms 2011, Programmlinie Verkehr, Förderprogramme „Sanfte Mobilität – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr – ISR4“ angesucht.
Als Projektwerber trat die Abteilung Verkehrsplanung des Amtes der
Tiroler Landesregierung auf. Projektträger war die IVB.
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Zl. KA-17986/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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