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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.208

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gen Jagdausübung (einschließlich der Nachsuche) zur Strecke gelangt
ist, gleichgültig, ob es verwertbar ist oder nicht. Der Jagdausübungsberechtigte hat Fallwild nach Möglichkeit entsprechend zu dokumentieren.
Im Jagdjahr 2016 stellte die Kontrollabteilung ferner fest, dass jener
städtische Bedienstete in seiner Funktion als behördlich bestelltes
Jagdschutzorgan ein Gamswild, einen Bock der Klasse III (Alter: 1)
erlegte.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass im Jagdjahr 2017 der
jetzige Jagdpächter der städtischen Eigenjagd Höttinger Alpe einen
Dritten mit den Agenden der Jagdausübung bevollmächtigt hat.
Im Zuge einer stichprobenartigen Einschau in die noch nicht abgeschlossenen Abschusslisten 2017 des betreffenden Jagdgebietes war
für die Kontrollabteilung erkennbar, dass beim Rehwild eine Erfüllung
des vom Leiter des Amtes für Land- und Forstwirtschaft erstellten und
behördlich genehmigten Abschussplanes von rd. 73,0 % und beim
Gamswild von ca. 62,0 % vorlag.
Außerdem war vom besagten städtischen Jagdschutzorgan ein Fallwildverlust der Wildart Steinwild, Geißen, Klasse I, 12 jährig und älter
protokolliert.
5.3 Eigenjagd Samertal
Neues
Bewirtschaftungsmodell

Der Stadtsenat entschied in seiner Sitzung vom 13.08.2014 die städtische Eigenjagd Samertal nicht mehr in der gewohnten Art und Weise in
seiner Gesamtheit zu verpachten, sondern erstmalig aus jagdwirtschaftlichen Überlegungen den Verkauf von Wildabschüssen in Form
von Abschusspaketen in der Höhe des behördlich genehmigten Abschussplanes für drei Jagdjahre zu vergeben. Somit soll auch in Zukunft eine nachhaltige und ökologische Jagdausübung im Einklang mit
der außerordentlich hohen öffentlichen Wertigkeit des Naturraumes
Alpenpark Karwendel gewahrt bleiben.
Die Ausschreibung der in räumlich, zeitlich, inhaltlich und finanziell bewertbare zugeteilte Abschusspakete erfolgt öffentlich und die einzelne
Vergabe an den Abschussnehmer ist vom Stadtsenat zu beschließen.
Die Abschusspakete werden je Wildart anhand der aktuellen Abschusstaxen der Landesjagd im Pitztal berechnet.
Dem Amt für Land- und Forstwirtschaft obliegen als Bewirtschafter
(Eigenbewirtschaftung) der Eigenjagd Samertal die Jagdleitung sowie
der Jagdschutz. Außerdem koordiniert die Fachdienststelle die Abschusspaketvergabe.
Basierend auf dem einstimmigen Beschluss des Stadtsenates vom
14.01.2015 wurde die städtische Eigenjagd Samertal erstmals in Form
von insgesamt drei Abschusspaketen – Samertal I und Samertal II sowie Grubach – in Übereinstimmung mit den zukünftig behördlich genehmigten Abschussplänen für drei Jagdjahre (2015 bis 2017) vergeben.

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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