Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.224
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vorgeschriebene Zeichnungsberechtigung der Substanzverwalterin und
deren beiden Stellvertreter auf den beiden ob genannten städtischen
Bankkonten, die jeweils auch als Substanzkonto (Bankkonto) der
GGAG Amraser Hochwald verwendet wurden bzw. werden.
In diesem Kontext wies die Kontrollabteilung ausdrücklich darauf hin,
dass die Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen sowie auch in der Satzung festgeschrieben, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit eine
eigenständige Rechtspersönlichkeit ist.
Die Kontrollabteilung empfahl unter Zugrundelegung obiger Feststellung zu überprüfen, ob das derzeitige Substanzkonto (Bankkonto) der
Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald, das zugleich das
Hauptbankkonto (Haupt-Girokonto) der Stadt Innsbruck ist, den für atypische Gemeindegutsagrargemeinschaften bestimmenden Normen
entspricht.
Außerdem regte die Kontrollabteilung an, eine Evaluierung der Zeichnungsberechtigungen auf dem Substanzkonto (Bankkonto) gemäß den
diesbezüglichen Regulativen und gegebenenfalls eine Anpassung
durchzuführen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die zuständige Dienststelle
mit, dass aufgrund der Empfehlung der Kontrollabteilung und des aktuellen Berichts der Rechnungsprüferin eine Evaluierung der Handhabe
des Substanzkontos erfolgen werde.
7.3.1 Jahresrechnung - Erfolgsübersicht
Verpflichtende
Erstellung einer
Jahresrechnung sowie
eines Voranschlages
Für jedes abgelaufene Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) hat die Substanzverwalterin die aus einer Vermögens- und einer Erfolgsübersicht
bestehende Jahresrechnung und für jedes folgende Wirtschaftsjahr
den aus einer Erfolgsübersicht bestehenden Voranschlag zu erstellen.
Abbildung der
Finanzgebarung in der
städtischen
Jahresrechnung
Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass alle im Zusammenhang mit
der GGAG Amraser Hochwald getätigten Aufwendungen und Einnahmen über ein städtisches in der durchlaufenden Gebarung eingerichtetes Haushaltskonto sowie über das oben erwähnte Haupt-Girokonto
der Stadtgemeinde Innsbruck verausgabt bzw. vereinnahmt werden.
Durch diese Vorgehensweise wird die gesamte Finanzgebarung der
atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald in der
städtischen Jahresrechnung abgebildet.
Aus diesem Grund nahm die Kontrollabteilung für die Jahre 2015 und
2016 eine auf Stichproben basierende Abstimmung jener Einnahmen
und Ausgaben, die einerseits über das städtische Haushaltskonto
9/-365830 – Verrechnung Amraser Hochwald bzw. 0/+365830 – Verrechnung Amraser Hochwald verbucht und andererseits in den an die
Agrarbehörde verpflichtend gemeldeten Jahresrechnungen ausgewiesen wurden, vor. Hierbei zeigten sich für die Kontrollabteilung mehrere
Abweichungen.
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Zl. KA-12251/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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