Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.92

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 413 -

28.

Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck, I.
Quartal 2018

30.2

MagIbk/21325/SU-KU/47
Subventionsansuchen Tanzsommer Veranstaltungs GmbH

GR Onay: Als nächstes stehen die vierteljährlichen Belegkontrollen an. Ein paar
Skonto wurden nicht abgezogen und der
Bericht wurde allen Gemeinderäten vorgelegt.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, StRin Mag.a Schwarzl und
GRin Neßler, 4 Stimmen; gegen FI, 7 Stimmen):

Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.

Der Subventionsantrag der Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH in Höhe von
€ 195.000,-- wird genehmigt.

GRin Dr.in Krammer-Stark referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe vom
27.06.2018.
29.

Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe

Schriftführerin Spielmann übernimmt
die Schriftführung.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 14.04.2018,
28.06.2018 und 12.07.2018:

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe werden
gemäß Beilage genehmigt.
GRin Heisz referiert die Subventionsanträge
des Kulturausschusses vom 03.07.2018.
30.

Anträge des Kulturausschusses

30.1

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

30.1.3 Heart of Noise
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ,
8 Stimmen):
Heart of Noise wird für die Produktion der
Neuen Oper Akthamar II eine Subvention
gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.

31.

MagIbk/23582/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B52, Arzl, Bereich Rumer
Straße 53 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B35), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL-B52, Arzl, Bereich Rumer
Straße 53 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B35), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Onay: Ich werde bei allen Tagesordnungspunkten dagegen stimmen, weil unser
Ersatzmitglied in der heutigen Sitzung des

GR-Sitzung 12.07.2018