Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.95
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37.
MagIbk/23908/SP-BB-IG/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IG-B11, Igls, Bereich Heiligwasserweg 10a (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IG-B1c),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ, GERECHT und ALI, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IG-B11, Igls, Bereich Heiligwasserweg 10a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG-B1c), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
38.
MagIbk/24052/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B31, Wilten, Bereich Neurauthgasse 4 und 6 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. WI-B13
und Nr. WI-B13/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
chende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Es handelt sich um ein sehr wichtiges Projekt. Im Gebäude wohnt eine Dame mit einer schweren Behinderung. Derzeit kann
sie ihre Wohnung nicht erreichen. Mithilfe
einer neuen, barrierefreien Liftanlage könnte die Dame ihre Wohnung wieder selbstständig erreichen.
Bgm. Willi: Dies war der Versuch des Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte Einstimmigkeit zu erzielen.
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018 (Seite 416) wird angenommen.
39.
MagIbk/24055/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B18, Hötting-West, Bereich Karl-Innerebner-Straße 73
und 73a (künftig Erika-CremerStraße) (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B14), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ, GERECHT und ALI, 3 Stimmen):
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018:
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI-B31, Wilten, Bereich Neurauthgasse 4 und 6 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B13 und Nr. WIB13/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, zu
beschließen.
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B18, Hötting-West, Bereich
Karl-Innerebner-Straße 73 und 73a (künftig
Erika-Cremer-Straße) (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. HW-B14), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entspre-
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
GR-Sitzung 12.07.2018