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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.97

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- 418 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
42.

MagIbk/22430/SP-BB-SA/1
Bebauungsplan Nr. SA-B12, Saggen, Bereich zwischen Beethovenstraße, Stifterstraße und
Ing.-Etzel-Straße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 78/x),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Der Bebauungsplan Nr. SA-B12, Saggen,
Bereich zwischen Beethovenstraße, Stifterstraße und Ing.-Etzel-Straße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
43.

Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SA-B13, Saggen, Bereich zwischen Claudiastraße, Conradstraße, Falkstraße,
Erzherzog-Eugen-Straße, Schubertstraße, Goethestraße und
Bienerstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SA-B1,
Nr. SA-B11 und Nr. SA-B11/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SA-B12 eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original
bei.
Beeinsprucht werden der projektierte Neubau der Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs GesmbH (TIGEWOSI)
für den TLVG (Verein für Gehörlose Tirol),
Ing.-Etzel-Straße 67, hinsichtlich der zu
hoch angesetzten Dichtefestlegungen und
der geplanten Nichtwohnnutzungen im Erdgeschoss (insbesondere Veranstaltungssaal) sowie die im Bebauungsplanentwurf
festgelegte maximale Bauhöhe für die Liegenschaft Ing.-Etzel-Straße 63 (Jägerheim).
Weiters wird gefordert für die Liegenschaft
Ing.-Etzel-Straße 61 höhere Dichten zuzulassen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter
Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ, GERECHT und ALI, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
28.06.2018:
GR-Sitzung 12.07.2018

MagIbk/23167/SP-BB-SA/1

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 17 Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B13 eingegangen. Einem davon ist eine Unterschriftenliste mit 93 Unterschriften beigefügt. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im Original
bei.
Die Stellungnahmen können in ihren Hauptaussagen inhaltlich in drei Gruppen unterteilt werden:
1.

Einsprüche gegen zu hohe Festlegungen einzelner Projekte; diese beziehen
sich überwiegend auf das Projekt der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) zur Aufstockung der Gebäude
Gutenbergstraße 2, 4 und 6.

2.

Einsprüche gegen eine generell zu
große Bebauungsmöglichkeit; Hauptkritikpunkt ist, dass durch die Festlegungen eine übermäßige Verdichtung im
Stadtteil ermöglicht werde.

3.

Einsprüche bezüglich zu niedriger Festlegung einzelner Bereiche. Dabei wünschen sich wenige EigentümerInnen
großzügigere Bebauungsmöglichkeiten.

Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwick-