Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.105

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bruck in den Jahren 2002, 2003 und 2004 die erforderlichen Beschlüsse hinsichtlich der Finanzierung, der Annuitätenrückzahlung und der
Bürgschaftsübernahmen betreffend die zusätzlich zu den Darlehen der
Wohnbauförderung beanspruchten Ergänzungsdarlehen.
Als Bestandteil der gefassten GR-Beschlüsse (im Jahr 2002) fiel der
Kontrollabteilung unter anderem die Beschlussformulierung auf, wonach sich der Heimbetreiber zu verpflichten hatte, „der Stadt Innsbruck
eine Quote von 80 % gemessen an den Alten- und Pflegebetten für
Innsbrucker Bürger einzuräumen“. Vertraglich wurden die Übernahme
der Annuitätenzahlungen durch die Stadt Innsbruck und die Verpflichtungserklärung des Vereines (80 % Quote) – neben weiteren Abmachungen – in separaten Vereinbarungen vom 25.02.2002 und vom
23.12.2002 festgeschrieben. Was die Verpflichtungserklärung des Vereines anbelangt, wurde in den Vereinbarungen schriftlich festgelegt,
dass sich der Verein im Gegenzug zur Übernahme der Annuitätenzahlungen durch die Stadt Innsbruck verpflichtet, „der Stadt Innsbruck auf
Dauer eine Quote von 80 % der zur Verfügung stehenden Alten- und
Pflegebetten für Innsbrucker Bürger bereitzustellen, sofern die entsprechende Nachfrage besteht“. Nach Rückfrage der Kontrollabteilung
beim Vorstand des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA
IV, inwiefern die Erfüllung dieser vertraglich festgesetzten 80 %-igen
Belagsquote von der Stadt Innsbruck verifiziert wird, informierte dieser
darüber, dass seines Wissens nach eine laufende Überprüfung nicht
stattfinden würde. Die Kontrollabteilung hinterfragte des Weiteren, ob –
allenfalls auch in Kooperation mit der Innsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD) – ein der vertraglichen Vereinbarung folgender Belegungsmodus definiert ist bzw. praktiziert wird. Ein diesbezüglich mit
dem Geschäftsführer der ISD geführtes Telefongespräch brachte das
Ergebnis, dass zwischen der ISD und dem betroffenen Verein in der
Praxis insofern eine partnerschaftliche Vorgehensweise bestehe, als
für den Fall, dass in den von der ISD betriebenen Wohnheimen kein
Heimplatz verfügbar wäre, beim Verein zwecks eines freien Heimplatzes angefragt werden würde (Vermittlertätigkeit). Die konkreten Belagszahlen bzw. die Belegungsverteilung (Anteil Innsbrucker Bürger) in
dem vom Verein betriebenem Heim wäre dabei allerdings nicht von
belang.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass den
maßgeblichen Beschlüssen des Gemeinderates zufolge auch für das
Senioren- und Pflegeheim Haus St. Josef am Inn (Innstraße 34) und
das Notburgaheim (Kapuzinergasse 4a) vergleichbare vertragliche Regelungen bestehen.
In einem ersten Schritt empfahl die Kontrollabteilung der MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft, bei den betroffenen Heimbetreibern Informationen betreffend die Belagszahlen bzw. Belegungsverteilung anzufordern bzw. diese Datenmeldungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen durch entsprechende Reportings zu institutionalisieren. Falls erforderlich wurde weiters empfohlen, in Kooperation mit der
ISD im Sinne der vertraglich getroffenen Vereinbarungen einen Belegungsmodus festzulegen. In ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme
informierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft darüber, dass diese Problematik in einem ersten Schritt mit dem Geschäftsführer der ISD besprochen worden sei. In weiterer Folge wären
die drei privaten Heimträger angeschrieben worden, zukünftig Belags…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-03947/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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