Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.123
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Stadt Innsbruck – Aktualisiertes
Finanzierungsbild bis zum
Jahr 2018
€ in Mio.
Finanzierungsmittel lt. aktualisierter
Kostenschätzung der IVB
131,18
IVB – Ersatzanschaffungen und qualitative Verbesserung der Busse lt.
ÖPNV-Vertrag
11,50
Zwischensumme
142,68
Verzicht auf 3. Ast – Karl-InnerebnerStraße
- 11,63
Gesamterfordernis
131,05
Rücklage Put-Option
40,00
Gruppenbesteuerung
TIWAG (Ersatz)
19,80
Gruppenbesteuerung IKB AG
7,90
Fremdmittelerfordernis
(ab ca. 2015 - 2018)
63,35
(Stand 2012)
Verzicht auf den 3. Ast – Zu diesem aktualisierten Finanzierungsbild, insbesondere zur ReduktiKarl-Innerebner-Straße on des Finanzmittelbedarfes durch den Verzicht auf den 3. Ast – Karl-
Innerebner-Straße, ist ergänzend zu bemerken, dass die IVB eine Evaluierung ihres Betriebskonzeptes vorgenommen hatte. Ausgelöst wurde
diese Überarbeitung des Betriebskonzeptes durch den Umstand, dass
in den letzten Jahren auf der Durchmesserlinie „O“ eine Steigerung der
Nachfrage eingetreten und dadurch eine Neukonzeption des Leistungsangebotes erforderlich geworden ist. Das im Rahmen der Stadtsenatsvorlage der IVB vom 21.08.2012 vorgelegte Betriebskonzept für
die Straßenbahnlinie „O“ ging grundsätzlich davon aus, dass der innerstädtische Abschnitt von der Peerhofsiedlung bis zur Josef-Kerschbaumer-Straße (O-Dorf) bis Ende 2018 realisiert sein wird und in Betrieb geht. Für den Westen der Stadt wurden von der IVB in diesem
Zusammenhang zwei Erschließungsvarianten ausgearbeitet. Die Prüfung beider Varianten hat letztlich ergeben, dass nach Abwägung aller
Vor- und Nachteile sowie unter Berücksichtigung der betrieblichen und
finanziellen Aspekte der Variante ohne 3. Ast – Karl-Innerebner-Straße
der Vorzug gegeben werden soll.
Hinweis auf einen
Projekts- und
Syndikatsvertrag
In ihrer Stadtsenatsvorlage vom 12.11.2012 berichtete die MA IV
außerdem, dass sich die Gesellschafter der IVB (IKB AG: 51 %, Stadt
Innsbruck: 45 %, Land Tirol: 4 %) nach intensiven und langwierigen
Verhandlungen auf einen Entwurf eines Projekts- und Syndikatsvertrages geeinigt hätten.
GR-Beschluss
vom 13.12.2012
Nach Vorberatung im Stadtsenat am 12.12.2012 fasste der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck am 13.12.2012 folgenden Beschluss:
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
13