Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf
- S.129
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Die Kontrollabteilung empfahl im Hinblick auf die Bedeutung und die
Dimension des Straßen- und Regionalbahnprojektes und in Anbetracht
der bis dato vergangenen langen Vorlaufzeit (Entscheidung für einen
Projekts- und Syndikatsvertrag in der 3. Sitzung der Unterarbeitsgruppe
„Vertrag“ vom 22.07.2009, Genehmigung des Entwurfes eines Projekts- und Syndikatsvertrages im Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck in der Sitzung vom 13.12.2012) den Abschluss des angesprochenen Projekts- und Syndikatsvertrages so rasch als möglich zu
finalisieren.
Gliederung des
Projekts- und
Syndikatsvertrages
Der vom Land Tirol, der Stadt Innsbruck und der IKB AG abzuschließende Projekts- und Syndikatsvertrag – dessen Entwurf der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt worden ist – gliedert sich neben der Präambel in die Grundsatzvereinbarungen zum Projekt „Regional- und
Straßenbahnsystem im Zentralraum Tirol – Innsbruck“ (im Folgenden
auch Projekt RB genannt) (Abschnitt I), in die Sondervereinbarungen
über die Zusammenarbeit der Gesellschafter der IVB betreffend das
Projekt RB (Abschnitt II), in die sonstigen Vereinbarungen (Abschnitt III) und die Schlussbestimmungen (Abschnitt IV).
Vertragsgegenstand
Grundsätzlich sollen mit dem gegenständlichen Vertrag
die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken von Land Tirol,
Stadt Innsbruck und IKB AG bei der Planung, der Errichtung, der
Instandhaltung und der Bewirtschaftung der Infrastruktur geregelt,
das Stimmverhalten der IVB-Gesellschafter in der IVBGeneralversammlung syndiziert,
die Einrichtung eines IVB-Beirates als eigenständiges Steuerungs- und Kontrollorgan für das Projekt RB und der Erlass von
Geschäftsordnungen für diverse Organe der IVB vereinbart sowie
sonstige begleitende Regelungen vorgesehen werden, welche die
Einflussmöglichkeiten von Land Tirol und Stadt Innsbruck (als die
„finanzierenden Parteien“) bei der Umsetzung des Projektes RB
gewährleisten sollen.
Einrichtung eines
Beirates
Die Stadt Innsbruck, das Land Tirol und die IKB AG kommen im vorliegenden Entwurf des Projekts- und Syndikatsvertrages zudem überein,
dass über Beschluss der Generalversammlung bzw. der Gesellschafter
der IVB ein Projekt-RB-Beirat einzurichten ist, der von der IVBGeschäftsführung im Zuge von Projekt-RB-Umsetzungsbeschlüssen zu
befassen sein wird. Der einzusetzende Projekt-RB-Beirat wird weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte in sämtliche Belange des Projektes RB haben. Darüber hinaus wird er in Bezug auf das Projekt RB
auch Beratungs- Unterstützungs- und Überwachungsfunktionen für die
Gesellschafter der IVB ausüben, wozu jedoch anzumerken ist, dass die
Kompetenzen des Aufsichtsrates der IVB völlig unberührt bleiben.
3.4 Beirat bzw. Geschäftsordnung des Beirates
Zusammensetzung des Die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekts- und SyndiBeirates
katsvertrag zu sehende – und im Entwurf der Kontrollabteilung eben-
falls vorliegende – „Geschäftsordnung des Beirates der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH“ zur Umsetzung eines Regional- und Straßenbahnsystems für den Tiroler Zentralraum sieht vor,
dass der Beirat aus sieben Mitgliedern bestehen wird, wobei die Stadt
Innsbruck und das Land Tirol je drei Personen und die IKB AG ein Mit…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02787/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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