Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.159

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bisherigen Kosten für Grundeinlösen für die (Teil-)Abschnitte W1 – W4
(€ 2.768.722,94) sowie weiters notwendiger Fremdgrundbeanspruchungen bei der Realisierung der (Teil-)Abschnitte W5 – W13 (geschätzte Kosten von € 2.580.000,00) errechnet sich ein prognostizierter
Gesamtaufwand für Grundeinlösungen betreffend den Westast in Höhe
von € 5.348.722,94. Das würde eine Budgetüberschreitung von
€ 2.193.482,94 bedeuten, wobei in diesem Wert allfällige Nebenkosten
(bspw. Verfahrenskosten, Baumaßnahmen) noch nicht berücksichtigt
sind.
8 Finanzielle Entwicklung und Abwicklung
8.1 Entwicklung der Projektfinanzierung
Allgemeines

Betreffend die Finanzierung des Projektes sahen die maßgeblichen
Beschlüsse aus Sicht der Stadt Innsbruck von Anfang eine Beteiligung
unterschiedlicher Finanzierungsträger vor. So ging auch der am
18.10.2001 anlässlich der Entscheidung über die Realisierung des
„Straßenbahnkonzeptes Variante 2“ gefasste Beschluss des GR davon
aus, dass eine „Mitfinanzierung durch andere Gebietskörperschaften,
wie Land Tirol, Bund und Gemeinden“ erreichbar sein sollte.

Maßgebliche (Finanzierungs-)Beschlüsse in
den städtischen
Gremien –
(auszugsweise)

Seit dem Jahr 1999 wurde in den städtischen Gremien eine Reihe von
Beschlüssen gefasst, welche in direktem oder indirektem Zusammenhang zum Regional- und Straßenbahnprojekt standen. Im Rahmen
dieser Beschlüsse wurde immer wieder Bezug auf die zum jeweiligen
Beschlusszeitpunkt geschätzten Gesamtkosten des Projektes und deren Finanzierung genommen. Dabei waren aus Sicht der Kontrollabteilung die folgenden (vier) Beschlüsse von besonderem Interesse:

Beschluss des
Gemeinderates
vom 22.10.2003

Der GR wurde in seiner Sitzung vom 22.10.2003 mit dem Regionalund Straßenbahnsystem befasst. Aus finanzieller Sicht war der in dieser Sitzung gefasste Beschluss insofern maßgeblich, als der Stadt
Innsbruck im Zusammenhang mit dem Regional- und Straßenbahnprojekt ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von ca. € 72,00 Mio. zugeschrieben worden ist. Dem Land Tirol und dem Bund als weitere Finanzierungsträger wurden zum damaligen Zeitpunkt Kostenanteile im Ausmaß von ca. € 46,00 Mio. bzw. € 33,00 Mio. zugeordnet.

Beschluss des
Gemeinderates
vom 18.11.2004

Im Rahmen des Beschlusses des GR vom 18.11.2004 in Sachen Regional- und Straßenbahnprojekt war hinsichtlich der Projektfinanzierung
bedeutsam, dass die städtische Finanzierungsbeteiligung in dieser Sitzung mit einem Betrag von € 77,75 Mio. festgelegt worden ist. Diese
Finanzierungssumme war Ausfluss aus den seinerzeitigen (Finanzierungs-)Verhandlungen mit dem Bund und dem Land auf Basis der
damals angeschätzten Projektkosten. Im Detail wurde die Zusammensetzung dieses Finanzierungsbeitrages (bzw. der Beiträge aller drei
Financiers) in einer Übersichtstabelle – bezeichnet mit „RegBFinanz25a“ – dargestellt, welche als Bestandteil der Gemeinderatsvorlage der MA IV vom GR mitbeschlossen worden ist.

Ohne auf die näheren in der Tabelle „RegBFinanz25a“ abgebildeten
Finanzierungsdetails einzugehen, war aus der Perspektive der Finanzierung bedeutend, dass mit dem Bund und dem Land eine grundsätzliche Einigung über deren konkrete Finanzierungsbeteiligung im Projekt
erreicht werden konnte. Darauf hingewiesen wurde jedoch auch, dass
sich die Festlegung der Finanzierungsanteile (Stadt Innsbruck € 77,75
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Zl. KA-02787/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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