Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.41

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Euch leergetrunken werden und dann stehen bleiben, auch als Argument hernehmen!
(GR Haager: Die Flaschen landen dann
aber nicht auf dem Boden!)
Zu den Beschlüssen von Klubs der Grünen
in anderen Städten oder Ländern: Diese
können das ruhig machen, darauf haben wir
keinen Einfluss. Wir sind hier in Innsbruck
und ich will weder Bregenz noch Freiburg
oder Graz werden, wenn es um diese Frage
geht.
GR Miloradovic: Wir haben hier einmal
einen pragmatischen Weg und wir haben
einen Argumentationsnotstand. Übrigens ist
an den Mikrofonen ein Schallwandler angebracht. Wenn man laut redet, hört man
überhaupt nichts mehr. Man kann also in
normaler Lautstärke reden, auch wenn man
im Argumentationsnotstand ist. Man muss
nicht laut werden, um seine Position zu vertreten.
Ich vermisse ein wenig die Ehrlichkeit in
dieser Diskussion. Da hört man immer von
Missständen und Problemen. Warum
spricht man es nicht aus? Euch passen die
SandlerInnen nicht! Sagt es doch bitte! Um
Gottes Willen, seid doch ehrlich!
Bgm.-Stellv. Kaufmann: GR Miloradovic,
ich muss Sie jetzt unterbrechen. Ich lasse
mir für meine Person (da spreche ich wahrscheinlich auch für die Mehrheit der MandatarInnen) nicht unterstellen, dass der Gemeinderat gegen eine bestimmte Personengruppe vorgeht. Ich würde Sie bitten,
den Antragstext und den Verordnungstext
zu lesen und diese Aussage zurückzuziehen!
GR Miloradovic: Ich nehme diese Aussage
zurück, beziehe mich aber trotzdem auf die
Verordnung, um sie aufzuschlüsseln. Warum sage ich das? Ginge es um die negativen Auswirkungen des Alkohols, dann
müsste man den Alkoholausschank überall
verbieten. Das steht aber nicht in der Verordnung. Die Gastronomie darf weiterhin
ausschenken.
Ich appelliere wirklich an Eure Vernunft denn es macht keinen Sinn, den öffentlichen Alkoholkonsum zu untersagen und
gleichzeitig den gewerblichen zu erlauben!
Offenbar hat man da den GleichheitsgrundGR-Sitzung 12.06.2014

satz nicht verstanden. Es geht also gar nicht
darum, den Alkohol an sich zu verbieten.
Ich habe auch das Argument gehört, man
müsse den touristischen Effekt bedenken.
Ginge es wirklich darum, dass man mit dem
Alkoholverbot den touristischen Wert der
Maria-Theresien-Straße steigern möchte,
dann würde ich gerne mit jenen TouristikerInnen sprechen, die es gut finden, in einer
bundesweiten Zeitung über Innsbruck als
jene Stadt zu lesen, die für ihre Verbote
bekannt ist. So geschehen am 05.06.2014.
Ginge es um die Handlungen, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, so müsste
man davon ausgehen (das ist die dogmatisch-juristische Herangehensweise), dass
Menschen, die in Lokalen trinken, nicht randalieren, nicht gegen Wände urinieren etc.
GR Mag. Abwerzger, das ist der Punkt, wo
Univ.-Prof. Dr. Weber eingreift. Präziser
sagt diese Verordnung nämlich, dass ein
Verhalten verboten werden soll, das nicht
per se zur Gefahr werden kann. Das Trinken an sich wird nämlich verboten. Eine
solche, selbst geringfügige Freiheitseinschränkung, wird durch eine Verordnung
dann…
(GR Federspiel: Dann geht doch einfach
zum Verfassungsgerichtshof!)
Darf ich weitersprechen? Es wäre vielleicht
wichtig, sich das anzuhören! Dauernd
spricht man hier davon, dass man im
Jahr 1994 Stadtrat war und so weiter. Wenn
man so lang in der Politik ist, dann sollte
man Normen, Verordnungen und Gesetze
produzieren, die vernünftig und sinnvoll
sind! Daher möchte ich jetzt noch kurz mit
meinen Ausführungen fortfahren.
Diese Verordnung verbietet also ein Verhalten, das nicht per se eine Gefahr darstellt.
Eine solche, selbst geringfügige, Freiheitseinschränkung durch eine Verordnung
ist nur dann erlaubt, wenn typischerweise
von jeder/m Normadressatin/en auch eine
Gefahr ausgeht. Das heißt, jede/r, die/der
Alkohol trinkt, muss also gefährlich sein.
Das ist die dogmatisch-juristische Diktion
dahinter.
Die Befugnis der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) zum Einschreiten gegen den
öffentlichen Alkoholkonsum wird somit weit
in das Vorfeld dessen verlegt, wo eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stattfin-