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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12_06_2014.pdf

- S.57

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Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GR Mag. Kogler; 1 Stimme, gemäß beiliegender Abstimmungsliste):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.06.2014 (Seite 432) wird angenommen.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
8.

IV 5754/2014
Öffentliche Beleuchtung, LEDVersorgung und Pauschale pro
Lichtpunkt

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 28.05.2014:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
mit der Umstellung der öffentlichen Beleuchtung auf LED sowie mit deren Betrieb
und Instandhaltung gegen pauschales Entgelt pro Lichtpunkt.
Zu diesem Zweck wird der vorliegende Vertrag abgeschlossen.
Es ist eine große Angelegenheit. Ich darf
mich bei Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider,
Finanzdirektor Dr. Pühringer und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) herzlich bedanken. Sie haben hier einen sehr
schönen Vorschlag ausgearbeitet. Damit ist
nun eine ordentliche Regelung für die öffentliche Beleuchtung endlich erreicht.
Ich erinnere mich nämlich an viele Budgetbesprechungen! Bei diesem Bereich öffentliche Beleuchtung mit € 1,9 Mio. habe ich
mich immer gefragt, was tun die eigentlich
mit diesem ganzen Geld? Es wurde quasi
als Pauschale weitergegeben.
Jetzt hat man es endlich geschafft, einen
Vertrag für ein Pauschale pro Lichtpunkt zu
verhandeln. Ein Lichtpunkt ist eine Laterne
oder eine andere Lichtquelle.
Inhaltlich kann Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider Auskunft geben, wenn es gewünscht ist. Wir werden es zusammen mit
der IKB noch getrennt vorstellen.
Vielen herzlichen Dank, denn dieser Bereich harrte schon vieler Jahre einer Lösung.
GR-Sitzung 12.06.2014

Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Jetzt
handle ich mir gleich eine Rüge von
GR Grünbacher ein, weil wir ja um
21:45 Uhr beim "Fußball Weltmeisterschaft 2014 - Public Viewing" sein sollten.
Die Ausarbeitung dieses Vertrags war ein
hartes Stück Arbeit. Ich danke ebenfalls
Finanzdirektor Dr. Pühringer und auch der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten. Ohne sie ist es natürlich nicht möglich, dass es
rechtlich und finanziell so ausgearbeitet
wird, dass endgültig eine klare Regelung
zwischen der Stadt Innsbruck und der IKB
bezüglich der öffentlichen Beleuchtung zustande kommt.
Die öffentliche Beleuchtung ist eine wichtige
Sache. Wir sind als Stadt Innsbruck verpflichtet, die öffentliche Beleuchtung für die
Verkehrssicherheit zu betreiben.
Damals, ich glaube in den 1980er Jahren,
als die Stadtwerke als IKB ausgelagert wurden, ist das nicht klar geregelt worden. Die
Fragen: "Wem gehört was?" und "Wer bezahlt für was?" haben wir damit jetzt geklärt.
Das freut mich.
Es bleibt in dem Rahmen, den wir bisher
schon bezahlt haben. Aber es ist nun klar
ersichtlich und wir brauchen nicht mehr
Tonnen von Rechnungen zu kontrollieren.
Wir bekommen jetzt alles schön aufgelistet
und brauchen nicht mehr prüfen, ob die
Stromrechnung passt oder ob der Lichtpunkt passt.
Wir können damit auch zukünftig sagen,
dass die öffentliche Beleuchtung in öffentlicher Hand bleibt. Das ist mir nämlich sehr
wichtig, denn ich bin nicht bereit zu bezahlen und dann ist das Ding eines Tages
futsch.
Es war bisher auch nicht klar geregelt, wem
die öffentliche Beleuchtung gehört, wenn
die IKB "eingehen" sollte? Das war nicht
geregelt, aber das haben wir jetzt alles, Gott
sei Dank!
Jetzt bin ich ruhig, damit GR Grünbacher
zum "Fußball Weltmeisterschaft 2014 Public Viewing" kommt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
28.05.2014 (Seite 464) wird angenommen.