Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.125
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Bildgasse mit den geraden Hausnummern von 2 bis einschließlich 20a, die Gebäude
Steinbruchstraße 1 bis 1c und 2, die Gebäude Schulgasse 2, 10 und 12, das Gebäude
Hötlinger Gasse 45 und die Gebäude der Schneeburggasse mit den ungeraden
Hausnummern von 1 bis einschließlich 13.
§2
Die Bewohner der in § 1 angeführten Gebiete (Zonen) können für die nachfolgend
genannten, der jeweiligen Zone zugeordneten, nahegelegenen Kurzparkzonen die Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 zum zeitlich
uneingeschränkten Parken beantragen.
(1) Die Zone X umfasst alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die folgenden Straßen bzw.
Gleiskörper und natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in
diesen Straßen bzw. Straßenabschnitlen selbst verordneten Kurzparkzonen , soweit es
sich um Gemeindestraßen handelt:
Karl-Kapferer-Straße, Siebererstraße, Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden bis
einschließlich des Gebäudes Südtiroler Platz 3, Brixner Straße, Bozner Platz
(Nordfahrbahn), Wilhelm-Greil-Straße, Museumstraße, Angerzellgasse , Universitätsstraße , Hofgasse, Herzog-Friedrich-Straße , orografisch rechtes Innufer bis zum EmileBethouart-Steg.
(2) Die Zone Y umfasst alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die folgenden Straßen bzw.
Gleiskörper und natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in
diesen Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen , soweit es
sich um Gemeindestraßen handelt:
Herzog-Friedrich-Straße , Hofgasse, Universitätsstraße, Angerzellgasse , Museumstraße,
Wilhelm-Greil-Straße, Bozner Platz (Nordfahrbahn) , Brixner Straße (exklusive des
Gebäudes Südtiroler Platz 3), Gleiskörper der ÖBB in Richtung Süden, Heiliggeiststraße,
Leopoldstraße, Müllerstraße, Speckbacherstraße, Kaiser-Josef-Straße , Anichstraße ,
Blasius-Hueber-Straße, orografisch rechtes Innufer.
(3) Die Zone C umfasst alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die folgenden Straßen bzw.
Gleiskörper umgrenzten Bereiches , einschließlich der in diesen Straßen bzw.
Straßenabschnitlen selbst verordneten Kurzparkzonen , soweit es sich um
Gemeindestraßen handelt:
Maximilianstraße, Speckbacherstraße, Müllerstraße, Leopoldstraße, Heiliggeiststraße,
Gleiskörper der ÖBB Richtung Süden, Olympiastraße, Anton-Melzer-Straße, EggerLienz-Straße, Fritz-Pregl-Straße, Schöpfstraße , Peter-Mayr-Straße.
(4) Die Zone 0 umfasst alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die folgenden Straßen und
natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen
bzw. Straßenabschnitlen selbst verordneten Kurzparkzonen , soweit es sich um
Gemeindestraßen handelt:
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