Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.127
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Weiters umfasst die Zone H auch die Kurzparkzone auf dem östlich des Gebäudes
Amraser Straße 6 gelegenen Gst. Nr. 1288/1 , KG Innsbruck .
(9) Die Zone J umfasst alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die folgenden Straßen bzw.
natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen Straßen
bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen, soweit es sich um
Gemeindestraßen handelt:
Rampe der Pembaur-Brücke, Pembaurstraße, Langstraße, Rudolf-Greinz-Straße ,
Amraser Straße, Roseggerstraße, Anzengruberstraße , gedachte Linie in gerader
Verlängerung der Anzengruberstraße bis zum orografisch rechten Sillufer, orografisch
rechtes Sillufer in Richtung Norden bis zur Pembaur-Brücke.
Ausgenommen hiervon ist der Platz vor dem Haus Kranewitterstraße 2.
(10) Die Zone 21 umfasst alle Kurzparkzonen innerhalb des durch die folgenden Straßen
bzw. natürlichen Gegebenheiten umgrenzten Bereiches, einschließlich der in diesen
Straßen bzw. Straßenabschnitten selbst verordneten Kurzparkzonen , soweit es sich um
Gemeindestraßen handelt:
Sonnenstraße von der Oppolzerstraße bis zum Speckweg, Speckweg zwischen
Sonnenstraße und Schneeburggasse , Schneeburggasse zwischen Speckweg und
Kohlweg ,
Kohlweg
zwischen
Schneeburggasse
und
Hinterwaldnerstraße ,
Hinterwaldnerstraße zwischen Kohlweg und dem Weg von der Hinterwaldnerstraße zur
Liegenschaft Hinterwaldnerstraße 16a, Weg von der Hinterwaldnerstraße zur
Liegenschaft Hinterwaldnerstraße 16a, östliche Grundgrenze der Liegenschaft
Hinterwaldnerstraße 16a, Umkehrplatz des "Westastes" der Dorfgasse auf Höhe des
Hauses Dorfgasse 9d, "Westast" der Dorfgasse zwischen dem Umkehrplatz auf Höhe
des Hauses Dorfgasse 9d und der Dorfgasse, Dorfgasse zwischen "Westast" der
Dorfgasse und Bildgasse, Bildgasse zwischen Dorfgasse und Schulgasse, Schulgasse,
Höttinger Kirchplatz, Schneeburggasse zwischen Schulgasse und Brandjochstraße ,
Brandjochstraße, Botanikerstraße zwischen Brandjochstraße und Oppolzerstraße ,
Oppolzerstraße.
Weiters umfasst die Zone 21 auch die verordneten Kurzparkzonen auf folgenden
Verkehrsflächen :
die unmittelbar nördlich des Gebäudes Höt!inger Auffahr! 1 auf Gst. Nr. 1438/3, KG
Höt!ing , gelegene Verkehrsfläche;
der Schlotthofweg von der Schneeburggasse bis zur westlichen Grundgrenze der
Liegenschaft Schlotthofweg 10 sowie jener nach Osten abzweigende Abschnitt des
Schlotthofweges, welcher der Erschließung der Liegenschaften Schlotthofweg 4b, 6 und
6a dient;
die von der Schulgasse nach Norden abzweigende, unmittelbar westlich der Häuser
Bildgasse 2 und 6 verlaufende Stichstraße;
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