Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.131
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Datum (Jahr, Monat, Tag) der Abgabeentrichtung, den entrichteten Betrag sowie das
Ende der Parkzeit zu enthalten, für welche die Abgabe entrichtet wurde. Er ist bei
Kraftfahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut lesbar,
bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gul wahrnehmbar
anzubringen. Für die nicht im Stadtzentrum gelegenen gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen (Anlage I, Bereiche 3 und 4) sind weiße Parkscheine, für die im
Stadtzentrum gelegenen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen (Anlage I, Bereiche 1 und 2)
Automatenparkscheine mit roter Markierung und für die Parkzonen (Anlagen /I, 1/1 und IV)
Parkscheine mit grüner Markierung zu verwenden"
7. Im Abs. 3 des § 4 wird das Wort "Stadtwappen" durch die Wortfolge "Logo der Stadt
Innsbruck" ersetzt.
8. Der Abs . 4 des § 4 hat zu lauten:
Parkscheine (Abs. 2) und Parkzeitgeräte (Abs. 1 lit. c und d) sind Kontrolleinrichtungen
im Sinne des § 9 Tiroler Parkabgabegesetz 2006.
9. Im Abs. 5 des § 4 wird das Wort "Stadtwappen" durch die Wortfolge "Logo der Stadt
Innsbruck" ersetzt.
1 O. Im Abs . 2 des § 5 wird der Passus ,,§§ 3 und 4" durch den Passus ,,§§ 3, 3a und 4"
ersetzt.
11 . Im Abs. 2 des § 6 wird das Wort "angefangenen" durch das Wort "angefangenem"
ersetzt.
12 . Im Abs . 2 lit. g des § 6 wird der Passus "Iil. e" durch den Passus .Jit. f" ersetzt.
13. Im § 6a wird die Wortfolge "Zonen G, H, J und F" durch die Wortfolge "Zonen G, H, J und
21 U ersetzt.
Weiters wird die Wortfolge "Anni-Kraus-Weg, Kaiserjägerstraße zwischen Anni-Kraus-Weg
und Martin-Luther-Platz, Martin-Luther-Platz, Elisabethstraße, Claudiaplatz, SChillerstraße,
Bienerstraße, Pembaurstraße, Langstraße, Rudo/f-Greinz-Straße, Amraser Straße zwischen
Rudolf-Greinz-Straße und Roseggerstraße einschließlich des Platzes vor dem Haus
Kranewitterstraße 2, Roseggerstraße zwischen Amraser Straße und Anzengruberstraße,
Anzengruberstraße; Oppolzerstraße, Botanikerstraße zwischen Oppolzerstraße und
Brandjochstraße, Brandjochstraße , Schneeburggasse zwischen Brandjochstraße und
Höttinger Kirchplatz, KirschentaIgasse zwischen Schneeburggasse und der Nordgrenze des
Hauses Kirschentalgasse 34, Höttinger Kirchplatz." durch die Wortfolge "Anni-Kraus-Weg,
Kaiserjägerstraße zwischen Rennweg und Martin-Luther-Platz, Martin-Luther-Platz,
Elisabethstraße, Claudiaplatz, Schillerstraße, Ing.-Etzel-Straße zwischen Schillerstraße
und
Bienerstraße,
Bienerstraße
zwischen
zwischen
Ing.-Etzel-Straße
und
Pembaurbriicke, Pembaurbrücke, Pembaurstraße, Langstraße, Rudo/f-Greinz-Straße,
Amraser Straße zwischen Rudolf-Greinz-Straße und Roseggerstraße einschließlich des
Platzes vor dem Haus Kranewitterstraß e 2, Roseggerstraße zwischen Amraser Straße
und Anzengruberstraße, Anzengruberstraße; Speckweg zwischen Sonnenstraße und
Schneeburggasse" ersetzt.
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